# Abredeversicherung: Frist, Kosten, Krankenkasse

> Abredeversicherung: UVG-Unfallschutz um bis zu 6 Monate verlängern. Abschluss vor Ablauf der 31 Tage, Suva CHF 65 pro Monat. Sonst zahlt die Krankenkasse.

Quelle: https://easyall.ch/de/ratgeber/abredeversicherung
Aktualisiert: 2026-11-01

**Kurz gesagt** (Stand 01.11.2026): Die Abredeversicherung verlängert den UVG-Schutz gegen Freizeitunfälle beim bisherigen Unfallversicherer um bis zu sechs Monate. Die Abschlussfrist endet am 31. Tag nach dem letzten Tag mit mindestens halbem Lohnanspruch (Art. 3 Abs. 2 UVG; Art. 8 UVV); die Suva verlangt CHF 65 pro Monat. Ohne Abrede deckt die Grundversicherung Unfälle (Art. 8 Abs. 2 KVG), mit Franchise und Selbstbehalt.

Wer bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) auch gegen Freizeitunfälle versichert. Hört Ihr Anspruch auf mindestens den halben Lohn auf, endet dieser Schutz nach 31 Tagen, ausser Sie verlängern ihn mit einer Abredeversicherung. Hier lesen Sie, bis wann Sie handeln müssen, was die Abrede kostet und was die Krankenkasse ohne sie deckt.

## Was ist die Abredeversicherung?

Die Abredeversicherung verlängert die obligatorische Versicherung gegen Nichtberufsunfälle nach dem UVG um bis zu sechs Monate. Jeder UVG-Versicherer muss sie anbieten (Art. 3 Abs. 3 UVG), neben der Suva also auch private Versicherungsunternehmen, öffentliche Unfallversicherungskassen und Krankenkassen, die nach UVG versichern (Art. 68 Abs. 1 UVG).

Gedeckt sind nur Nichtberufsunfälle, also Unfälle in der Freizeit, keine Berufsunfälle. Die Leistungen sind dieselben wie in der obligatorischen Nichtberufsunfallversicherung; der Schutz gilt auch im Ausland.

## Wie lange gilt die Unfallversicherung nach der Kündigung?

Die UVG-Versicherung endet mit dem 31. Tag nach dem Tag, an dem Ihr Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört (Art. 3 Abs. 2 UVG). Massgebend ist also nicht die Kündigung, sondern das Ende des Lohnanspruchs, auch bei unbezahltem Urlaub. Diese Nachdeckung ist kostenlos.

Als Lohn zählen auch Taggelder, welche die Lohnfortzahlung ersetzen, und Entschädigungen nach dem Erwerbsersatzgesetz, etwa bei Mutterschaft; Abgangsentschädigungen nicht (Art. 7 UVV). Krankentaggelder, die über den Kündigungstermin hinaus bezahlt werden, gelten laut Suva nicht mehr als Lohnersatz.

Ein Beispiel: Endet Ihr Lohnanspruch am 31. Dezember 2026, ist der 1. Januar 2027 der erste und der 31. Januar 2027 der 31. Tag danach. Bis und mit diesem Tag sind Sie versichert, und bis dahin muss die Abrede abgeschlossen sein (Art. 8 UVV). Endet der Lohnanspruch am 31. März, ist der 31. Tag der 1. Mai, denn der April hat 30 Tage.

## Wie schliessen Sie die Abrede ab, und was kostet sie?

Sie schliessen die Abrede bei dem Versicherer ab, bei dem Sie zuletzt gegen Nichtberufsunfälle versichert waren; welcher das ist, weiss Ihr Arbeitgeber. Bei einem anderen UVG-Versicherer als der Suva erfragen Sie Prämie und Bedingungen dort; die Angaben zur Suva haben den Stand 1. November 2026.

1. Frist einhalten: Die Abrede muss vor dem Ende der Nichtberufsunfallversicherung getroffen werden, also spätestens am 31. Tag der Nachdeckung (Art. 8 UVV); bei der Suva muss sie bis dahin auch bezahlt sein. Später lässt sie sich nicht mehr nachholen.
2. Dauer wählen: höchstens sechs aufeinanderfolgende Monate, bei der Suva mindestens einen Monat, monatlich verlängerbar. Die Suva-Abrede ist nicht kündbar, Prämien werden nicht zurückerstattet; die Suva empfiehlt deshalb, nur die sicher benötigte Dauer abzuschliessen.
3. Online abschliessen und bezahlen: Bei der Suva geht das unter suva.ch/abredeversicherung, für CHF 65 pro Monat, auch für angebrochene Monate; sechs Monate kosten 6 × CHF 65 = CHF 390. Nach der Zahlung erhalten Sie einen international verwendbaren Versicherungsausweis.

## Abredeversicherung oder Krankenkasse: Was ist der Unterschied?

Der Unterschied liegt in den Leistungen. Ohne Abrede sind Unfälle automatisch über die [Unfalldeckung der Grundversicherung](https://easyall.ch/de/ratgeber/unfalldeckung-krankenkasse) gedeckt, sobald der UVG-Schutz endet (Art. 8 Abs. 2 KVG). Die Grundversicherung übernimmt dann die Kosten für die gleichen Leistungen wie bei Krankheit (Art. 28 KVG), mit Franchise und Selbstbehalt, zahlt aber weder Taggeld noch Renten.

In Franken: Mit der ordentlichen [Franchise](https://easyall.ch/de/ratgeber/franchise-waehlen) zahlen Erwachsene pro Kalenderjahr höchstens CHF 300 + CHF 700 Selbstbehalt = CHF 1'000, mit der höchsten Franchise CHF 2'500 + CHF 700 = CHF 3'200, dazu CHF 15 pro Spitaltag; das gilt für Krankheit und Unfall zusammen.

**Abrede und Grundversicherung im Vergleich**

| Punkt | Abredeversicherung (UVG) | Grundversicherung (KVG) |
|---|---|---|
| Kostenbeteiligung | keine Franchise, kein Selbstbehalt | Franchise, 10 % Selbstbehalt und Spitalbeitrag (Art. 64 KVG) |
| Taggeld | 80 % des versicherten Verdienstes bei voller Arbeitsunfähigkeit, ab dem dritten Tag nach dem Unfalltag (Art. 16 und 17 UVG) | keines |
| Renten und Entschädigungen | Invalidenrente ab 10 % Invalidität (Art. 18 Abs. 1 UVG), Integritäts- und Hilflosenentschädigung, Hinterlassenenrenten | keine |
| Rettung und Transport | notwendige Kosten (Art. 13 UVG), im Ausland zurzeit höchstens CHF 29'640, ein Fünftel von CHF 148'200 (Art. 20 und 22 UVV) | Rettungen in der Schweiz zu 50 %, höchstens CHF 5'000 pro Jahr; Krankentransporte zu 50 %, höchstens CHF 500 pro Jahr (Art. 26 und 27 KLV) |
| Dauer | höchstens sechs aufeinanderfolgende Monate | ohne Höchstdauer, solange kein UVG-Schutz besteht |
| Kosten | bei der Suva CHF 65 pro Monat | in der Prämie enthalten; eine Sistierung senkt sie um höchstens 7 % (Art. 91a Abs. 4 KVV) |

## Wer eine Abrede abschliessen kann: typische Fälle

Abschliessen kann die Abrede, wer zuletzt gegen Nichtberufsunfälle versichert war: wer bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche gearbeitet hat (Art. 13 Abs. 1 UVV), Arbeitslosenentschädigung bezog oder in Eingliederungsmassnahmen der IV war.

- Stellenwechsel mit Lücke: Treten Sie innerhalb von 31 Tagen eine neue Stelle mit mindestens acht Wochenstunden an, müssen Sie nichts tun; liegen mehr als 31 Tage dazwischen, empfiehlt die Suva eine Abrede.
- Unbezahlter Urlaub, Sabbatical oder Weiterbildung ohne Lohn: Die Nachdeckung beginnt mit dem Ende des Lohnanspruchs, auch wenn das Arbeitsverhältnis weiterbesteht; die Abrede verlängert den Schutz um bis zu sechs Monate.
- Längere Reise nach dem Austritt oder im unbezahlten Urlaub: Die Abrede gilt weltweit, im Ausland aber mit Limiten für Heilbehandlung und Rettung; die Suva empfiehlt deshalb eine private Zusatzversicherung. Was die Grundversicherung im Ausland zahlt, lesen Sie im Ratgeber [Krankenkasse im Ausland](https://easyall.ch/de/ratgeber/krankenkasse-ausland-ferien).
- Ende der Arbeitslosenentschädigung, etwa nach der Aussteuerung: Innerhalb von 31 Tagen nach dem letzten Anspruchstag ist eine Abrede möglich.
- Pensum unter acht Stunden: Über den Arbeitgeber waren Sie nicht gegen Freizeitunfälle versichert; Sie haben deshalb keine Nachdeckung und können keine Abrede abschliessen.
- Selbstständigkeit: Selbstständigerwerbende können keine Abrede abschliessen; wer in der Schweiz wohnt, kann sich aber freiwillig nach UVG versichern (Art. 4 Abs. 1 UVG). Liegen zwischen Anstellung und Selbstständigkeit mehr als 31 Tage, ist laut Suva für diesen Unterbruch eine Abrede möglich.
- Pensionierung: Eine Abrede ist möglich, Unfälle nach der Pensionierung lösen aber kein Taggeld aus, und eine Invalidenrente setzt einen Unfall vor dem Referenzalter voraus (Art. 18 Abs. 1 UVG). Eine Unfallversicherung für Pensionierte bietet die Suva nicht an.

## Was müssen Sie der Krankenkasse melden?

Melden Sie Ihrer Krankenkasse das Ende des UVG-Schutzes innerhalb eines Monats, nachdem Arbeitgeber oder Arbeitslosenversicherung Sie schriftlich darauf hingewiesen haben (Art. 10 Abs. 1 KVG; Art. 11 Abs. 2 KVV). Sonst kann die Kasse den Prämienanteil für die Unfalldeckung samt Verzugszinsen ab dem Ende des UVG-Schutzes nachfordern (Art. 10 Abs. 2 KVG); gedeckt sind Unfälle auch ohne Meldung.

Während einer Abrede darf die Kasse die Prämie um den Anteil für die Unfalldeckung senken, muss aber nicht (Art. 91a Abs. 3 und 4 KVV). Informieren Sie sie deshalb über die Abrede und fragen Sie nach; endet die Abrede ohne neue Stelle, melden Sie auch das.

Haben Sie wieder eine Stelle mit mindestens acht Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber, können Sie die Unfalldeckung [sistieren lassen](https://easyall.ch/de/ratgeber/krankenkasse-sistieren): auf schriftlichen Antrag mit Nachweis des UVG-Schutzes, frühestens ab dem ersten Tag des Monats nach dem Antrag (Art. 8 Abs. 1 KVG; Art. 11 Abs. 1 KVV). Prämien mit und ohne Unfalldeckung vergleichen Sie im [easyall-Rechner](https://easyall.ch/de/calculator).

## Häufige Fragen

### Bin ich ohne Abredeversicherung noch gegen Unfall versichert?

Ja. Sobald der UVG-Schutz endet, deckt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse automatisch Unfälle (Art. 8 Abs. 2 KVG), allerdings wie bei Krankheit mit Franchise und Selbstbehalt und ohne Taggeld oder Renten. Die Abredeversicherung sieht dagegen Taggeld und Renten vor, und für die Behandlung fällt keine Kostenbeteiligung an.

### Kann ich die Abredeversicherung nach Ablauf der 31 Tage noch abschliessen?

Nein. Die Abredeversicherung muss vor dem Ende der Nichtberufsunfallversicherung abgeschlossen werden (Art. 8 UVV), bei der Suva auch bezahlt sein; wer die 31 Tage verpasst, kann sie nicht nachholen. Unfälle deckt dann die Grundversicherung mit Franchise und Selbstbehalt.

### Brauche ich eine Abredeversicherung, wenn ich arbeitslos bin?

Solange Sie die Voraussetzungen für Arbeitslosenentschädigung erfüllen oder Entschädigung beziehen, brauchen Sie keine Abredeversicherung: Dann sind Sie bei der Suva gegen Unfall versichert, und die Arbeitslosenversicherung zieht Ihren Prämienanteil von der Entschädigung ab (Art. 1a Abs. 1 Bst. b, Art. 66 Abs. 3bis und Art. 91 Abs. 4 UVG). Der Schutz endet mit dem 31. Tag nach dem letzten Anspruchstag (Art. 3 Abs. 2 UVG); bis dahin können Sie eine Abrede abschliessen.

### Was kostet die Abredeversicherung bei der Suva?

Die Suva verlangt für die Abredeversicherung CHF 65 pro Monat, auch für angebrochene Monate; sechs Monate kosten CHF 390 (Stand 1. November 2026). Eine abgeschlossene Abrede ist nicht kündbar, und Prämien werden nicht zurückerstattet, auch wenn Sie früher eine Stelle finden.

### Gilt die Abredeversicherung auch im Ausland?

Ja, die Abredeversicherung gilt weltweit. In Staaten ohne Sozialversicherungsabkommen zahlt sie die Heilbehandlung aber höchstens zum doppelten Betrag der Schweizer Kosten (Art. 17 UVV), was dort laut Suva oft nicht reicht; für Rettung und Transporte im Ausland gilt eine Obergrenze von zurzeit CHF 29'640 (Art. 20 Abs. 2 und Art. 22 Abs. 1 UVV). Die Suva empfiehlt deshalb eine private Zusatzversicherung.

## Quellen

- [Abredeversicherung](https://www.suva.ch/de-ch/versicherung/unfallversicherung/abredeversicherung) – Suva
- [Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG), SR 832.20](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1982/1676_1676_1676/de) – Fedlex, Systematische Rechtssammlung des Bundes
- [Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), SR 832.202](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1983/38_38_38/de) – Fedlex, Systematische Rechtssammlung des Bundes
- [Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG), SR 832.10](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/1328_1328_1328/de) – Fedlex, Systematische Rechtssammlung des Bundes
- [Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), SR 832.102](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/3867_3867_3867/de) – Fedlex, Systematische Rechtssammlung des Bundes
- [Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV), SR 832.112.31](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1995/4964_4964_4964/de) – Fedlex, Systematische Rechtssammlung des Bundes
