Wann werden die Prämien 2027 bekannt gegeben?
Das BAG genehmigt jeden Sommer die von den Krankenkassen eingereichten Prämien und publiziert sie erfahrungsgemäss in der zweiten Septemberhälfte an einer Medienkonferenz des Eidgenössischen Departements des Innern. Ab diesem Tag sind die offiziellen Prämien 2027 für alle Kassen und Regionen im Prämienrechner verfügbar.
Ihre persönliche Prämienmitteilung muss die bisherige Krankenkasse Ihnen bis Ende Oktober 2026 zustellen. Warten Sie für den Vergleich aber nicht auf den Brief: Die offiziellen Zahlen stehen schon ab der Publikation fest — easyall lädt sie unmittelbar nach der Bekanntgabe.
Wie stark steigen die Prämien 2027?
Die genaue Zahl steht erst mit der Publikation fest. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt aber die Richtung: 2024 stieg die mittlere Monatsprämie um 8.7 Prozent, 2025 um 6.0 Prozent und 2026 um 4.4 Prozent auf CHF 393.30. Der Anstieg hat sich zuletzt abgeflacht, ein erneuter Aufschlag gilt wegen der steigenden Gesundheitskosten aber als wahrscheinlich.
Wichtig: Die mittlere Prämie ist ein Durchschnitt über alle Kassen, Regionen und Modelle. Ihre persönliche Erhöhung kann deutlich davon abweichen — gerade deshalb lohnt sich der Vergleich: Zwischen der teuersten und der günstigsten Kasse liegen in vielen Kantonen mehrere hundert Franken pro Jahr, bei identischen Leistungen der Grundversicherung.
Diese Fristen gelten für den Wechsel per 1.1.2027
Grundversicherung (KVG): Ihre Kündigung muss bis am 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eingetroffen sein — massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel. Der Wechsel ist unabhängig von Alter und Gesundheit möglich; die neue Kasse muss Sie in der Grundversicherung aufnehmen.
Zusatzversicherungen (VVG): Hier gelten die Kündigungsfristen der Vertragsbedingungen, meist drei Monate auf Jahresende — die Kündigung muss dann bis am 30. September 2026 bei der Kasse sein; einzelne Produkte haben längere Fristen. Prüfen Sie Ihre Police frühzeitig. Und wichtig: Kündigen Sie eine Zusatzversicherung erst, wenn die Aufnahmebestätigung der neuen Kasse vorliegt — bei easyall ist dieser Ablauf fest eingebaut.
Bei einer Prämienerhöhung besteht in der Grundversicherung ohnehin das ordentliche Wechselrecht auf den 1. Januar. Bei Zusatzversicherungen sehen viele Versicherer bei Prämienanpassungen ein Sonderkündigungsrecht vor — ob und mit welcher Frist, steht in den AVB Ihres Produkts.
So bereiten Sie sich jetzt vor
Erstens: Halten Sie Ihre aktuelle Police bereit — so sehen Sie auf einen Blick, was Sie heute zahlen und welche Zusatzversicherungen Sie haben. Bei easyall können Sie die Police auch hochladen; der Vergleich übernimmt Ihre Deckungen dann automatisch.
Zweitens: Überlegen Sie sich Franchise und Modell. Wer selten zum Arzt geht, spart mit der Franchise CHF 2'500 und einem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell oft mehrere hundert Franken pro Jahr.
Drittens: Aktivieren Sie den kostenlosen Prämien-Alarm. Wir melden uns per E-Mail, sobald die offiziellen Prämien 2027 verfügbar sind — mit dem Vergleich für Ihren Kanton. So verpassen Sie weder die Publikation noch die Kündigungsfrist.
Was passiert nach der Bekanntgabe?
Unmittelbar nach der Publikation rechnet easyall mit den offiziellen BAG-Prämien 2027. Sie vergleichen alle Krankenkassen Ihrer Region, wählen Modell und Franchise und reichen den Antrag online ein — inklusive rechtzeitiger Kündigung der bisherigen Kasse. Zwischen der Bekanntgabe Ende September und der Kündigungsfrist Ende November bleiben rund zwei Monate: genug Zeit für einen ruhigen, gut informierten Entscheid.
Häufige Fragen
- Wann kommt die Prämienmitteilung meiner Krankenkasse?
- Die Kassen müssen die neuen Prämien bis Ende Oktober 2026 mitteilen. Die offiziellen Zahlen sind aber schon ab der BAG-Publikation Ende September verfügbar — Sie können also früher vergleichen.
- Kann ich die Grundversicherung schon jetzt kündigen?
- Ja, eine Kündigung auf Ende Jahr ist jederzeit möglich, sie muss bis am 30. November 2026 bei der Kasse eintreffen. Sinnvoll ist sie in der Regel erst, wenn Sie die neuen Prämien kennen und die neue Kasse gewählt haben — bei einem Wechsel über easyall wird die Kündigung für Sie miterledigt.
- Gilt die November-Frist auch für Zusatzversicherungen?
- Nein. Zusatzversicherungen nach VVG haben eigene Fristen, meist drei Monate auf Jahresende — also bis am 30. September 2026. Massgebend sind die AVB Ihres Produkts.
- Was ist der Prämien-Alarm von easyall?
- Ein kostenloser E-Mail-Service: Sobald die offiziellen Prämien 2027 publiziert sind, erhalten Sie eine Nachricht mit dem Vergleich für Ihren Kanton. Ein Mail pro Jahr, jederzeit abmeldbar.
- Steigen die Prämien in allen Kantonen gleich stark?
- Nein. Die Erhöhung unterscheidet sich je nach Kanton, Prämienregion, Kasse und Modell deutlich. Ein hoher Durchschnittswert bedeutet nicht automatisch, dass auch Ihre Prämie stark steigt — und umgekehrt. Entscheidend ist der Vergleich in Ihrer Region.
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