Häufige Fragen

Die wichtigsten Antworten rund um Krankenversicherung und easyall — kurz und verlässlich.

Grundversicherung & Prämien

Muss ich mich in der Schweiz krankenversichern lassen?

Ja — die Grundversicherung (OKP nach KVG) ist für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz obligatorisch. Die Leistungen sind bei allen Kassen gesetzlich identisch; der Unterschied liegt bei Prämie, Modell und Service. Jede Kasse muss jede Person ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen.

Warum zahle ich eine andere Prämie als mein Nachbar, obwohl die Leistungen gleich sind?

Die OKP-Prämie hängt ab von Wohnort (Kanton bzw. Prämienregion), Alter (Kind 0–18, junger Erwachsener 19–25, Erwachsener ab 26), Franchise, Versicherungsmodell und Unfalldeckung. Da die Leistungen überall identisch sind, ist bei der Grundversicherung fast immer die günstigste Kasse im passenden Modell die rationale Wahl — Unterschiede gibt es vor allem bei Service und Prämienstabilität. Ein Vergleich lohnt sich deshalb fast immer.

Was zahlt die Grundversicherung — und was nicht?

Die OKP deckt unter anderem ärztliche Behandlungen, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung (Listenspital, in der Regel im Wohnkanton bzw. zum Referenztarif), kassenpflichtige Medikamente, Mutterschaftsleistungen, Notfälle sowie Beiträge an einzelne Präventionsleistungen. Nicht gedeckt sind zum Beispiel Zahnbehandlungen (ausser bei Unfall oder schwerer Erkrankung), Brillen für Erwachsene und die freie Wahl der Spitalabteilung — dafür gibt es Zusatzversicherungen.

Welche Franchise soll ich wählen?

Die Franchise ist der Betrag, den Sie pro Jahr selbst zahlen, bevor die Kasse übernimmt: bei Erwachsenen CHF 300 bis 2500, bei Kindern CHF 0 bis 600. Danach zahlen Sie 10% Selbstbehalt, maximal CHF 700 pro Jahr für Erwachsene bzw. CHF 350 für Kinder. Faustregel: Wer selten zum Arzt geht, fährt mit hoher Franchise oft günstiger; wer regelmässige Kosten hat, mit tiefer Franchise.

Was bedeuten Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modell?

Neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl gibt es Sparmodelle: das Hausarztmodell (zuerst immer der gewählte Hausarzt), HMO (Gruppenpraxis als erste Anlaufstelle) und Telmed (zuerst telefonische bzw. digitale Beratung). Sparmodelle geben Rabatt auf die Prämie, verpflichten aber zum Einhalten des Behandlungswegs — sonst drohen Leistungskürzungen. Ausgenommen sind Notfälle sowie meist Gynäkologie und Augenarzt, je nach Reglement der Kasse.

Ich bin angestellt — brauche ich die Unfalldeckung in der Krankenkasse?

Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt ist, ist über den Arbeitgeber (UVG) gegen Unfall versichert und kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen — das senkt die Prämie. Selbstständige und Nichterwerbstätige brauchen die Unfalldeckung in der OKP.

Zusatzversicherungen

Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Zusatzversicherung?

Zusatzversicherungen (nach VVG) sind im Gegensatz zur Grundversicherung freiwillig und privatrechtlich: Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder Anträge ablehnen. Typische Bereiche sind ambulante Zusätze (z.B. Brillen, Fitness, Ausland), Spitalzusatz (allgemein, halbprivat, privat), Zahn und Alternativmedizin.

Kann mich eine Zusatzversicherung ablehnen?

Ja — bei Zusatzversicherungen entscheidet der Versicherer nach einer Gesundheitsdeklaration über die Annahme. Beantworten Sie die Fragen wahrheitsgetreu, denn falsche Angaben können den Vertrag gefährden. Goldene Regel: Kündigen Sie die bestehende Zusatzversicherung erst, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt.

Was bringt ein Spitalzusatz — halbprivat oder privat?

Spitalzusätze erweitern die Wahlfreiheit im Spital: «Allgemein ganze Schweiz» (freie Spitalwahl), Halbprivat (Zweibettzimmer, Kaderarzt) und Privat (Einzelzimmer, Chefarzt). Flex-Modelle lassen die Abteilungswahl erst im Spitalfall zu, gegen Aufpreis pro Aufenthalt. Oft gibt es wählbare Kostenbeteiligungen, die die Prämie senken.

Zahlt die Krankenkasse den Zahnarzt oder die Zahnspange?

Die Grundversicherung zahlt Zahnbehandlungen nur bei Unfall oder schweren, unvermeidbaren Erkrankungen des Kausystems — normale Kontrollen, Füllungen und Zahnspangen nicht. Dafür gibt es Zahnzusatzversicherungen, meist mit prozentualer Beteiligung bis zu einem Jahresmaximum. Wichtig: Oft gilt eine Gesundheitsprüfung mit Zahnstatus bzw. zahnärztlichem Zeugnis und teils Wartefristen — für Kinder idealerweise vor dem Kieferorthopädie-Bedarf abschliessen.

Sind Naturheilkunde und Osteopathie gedeckt?

Die OKP zahlt nur bestimmte komplementärmedizinische Methoden, wenn ein entsprechend qualifizierter Arzt sie durchführt (u.a. Akupunktur, anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, TCM). Behandlungen durch nichtärztliche Therapeuten wie Naturheilpraktiker oder Osteopathen deckt erst eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin — meist prozentual mit Jahreslimite und anerkannten Therapeutenlisten (z.B. EMR-Registrierung).

Gibt es Beiträge an Fitnessabo oder Brille?

Beiträge an Fitnessabos, Sehhilfen für Erwachsene, Sportkurse oder Check-ups sind typische Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen — nicht der Grundversicherung. Die OKP vergütet Sehhilfen nur für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr: CHF 180 pro Kalenderjahr an Brillengläser oder Kontaktlinsen (ärztliche Verordnung nötig). Ambulante Zusätze zahlen typischerweise CHF 100–300 pro Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen, je nach Produkt.

Wechsel & Fristen

Bis wann kann ich meine Grundversicherung kündigen?

Die Grundversicherung kann per 1. Januar gewechselt werden: Die Kündigung muss bis Ende November bei der bisherigen Kasse eintreffen (empfohlen: eingeschrieben, bis spätestens am letzten Arbeitstag im November). Wer die ordentliche Franchise von CHF 300 und das Standardmodell hat, kann zusätzlich per 1. Juli mit 3 Monaten Frist kündigen. Der Versicherungsschutz bleibt beim Wechsel lückenlos — die neue Kasse muss Sie aufnehmen.

Meine Kasse erhöht die Prämie — kann ich ausserordentlich kündigen?

Ja, bei einer Prämienerhöhung besteht ein Sonderkündigungsrecht (Art. 7 Abs. 2 KVG). Die Kündigung wirkt auf das Ende des Monats, der dem Inkrafttreten der neuen Prämie vorausgeht, und muss einen Monat vor diesem Termin bei der Kasse eintreffen — bei der üblichen Erhöhung per 1. Januar also bis am 30. November.

Wie wechsle ich die Zusatzversicherung, ohne etwas zu riskieren?

Sichere Reihenfolge: zuerst den neuen Antrag stellen, die definitive Annahme abwarten und erst dann die alte Zusatzversicherung kündigen. Die alte Zusatzversicherung endet bei den meisten Kassen erst per 31.12., wobei die Kündigung bis am 30. September eintreffen muss — startet die neue Police früher, laufen für die Übergangszeit zwei Zusatz-Prämien parallel. Idealer Start der neuen Zusatzversicherung ist deshalb der 1. Januar; reichen Sie den Antrag am besten bis Mitte August ein, damit Aufnahmebestätigung, 14-tägige Widerrufsfrist und Versand der Kündigung vor dem 30. September Platz haben. easyall erstellt das Kündigungsschreiben automatisch mit dem Antrag.

Wie lange bin ich an eine Zusatzversicherung gebunden?

Viele Zusatzversicherungen haben mehrjährige Mindestlaufzeiten (häufig 3 Jahre, teils 1 Jahr) und Kündigungsfristen von meist 3 Monaten auf Ablauf; massgebend sind immer die AVB des jeweiligen Produkts. Gesetzlicher Rahmen ist das revidierte VVG (Art. 35a): Jede Krankenzusatzversicherung ist spätestens auf Ende des 3. Jahres und danach jährlich kündbar (3 Monate Frist, Textform). Achtung bei innova: Die Kündigung der Spitaldeckung löst gemäss AVB Art. 11.4 auch die Produkte plus und impensa auf — innova-Zusatzversicherungen sind nicht unabhängig voneinander kündbar. Die Details zu Ihrem Produkt zeigt easyall im Produkt bzw. das Vertragsdokument des Versicherers.

Kann ich nur Franchise oder Modell ändern, ohne die Kasse zu wechseln?

Ja, Franchise und Modell können bei der eigenen Kasse jeweils per 1. Januar angepasst werden. Eine tiefere Franchise oder ein Wechsel in ein Modell mit weniger Einschränkung muss der Kasse bis Ende November gemeldet werden; eine höhere Franchise oder ein Sparmodell akzeptieren die meisten Kassen bis Ende Dezember. Ein Kassenwechsel ist dafür nicht nötig.

Wann sind die neuen Prämien für das nächste Jahr verfügbar?

Die Prämien des Folgejahres publiziert das BAG jeweils Ende September bzw. Anfang Oktober — easyall aktualisiert die Daten dann umgehend. Die easyall-Vergleiche rechnen immer mit den aktuell vom BAG genehmigten offiziellen Prämien. Die Wechselsaison läuft anschliessend bis Ende November (Kündigungseingang bei der alten Kasse).

easyall & Cashback

Was ist easyall — und was kostet mich der Service?

easyall ist eine Schweizer Online-Plattform (easyall GmbH, Solothurn) zum Vergleichen und direkten Abschliessen von Krankenversicherungen. easyall ist als ungebundene Vermittlerin tätig (FINMA-Registrierung in Bearbeitung) und finanziert sich über Vermittlungsprovisionen der Versicherer — für Sie ist der Vergleich kostenlos und unverbindlich. Es gibt kein Abo und keine versteckten Gebühren; der Cashback ist Ihre Beteiligung an der Provision.

Wie funktioniert der Cashback?

Beim erfolgreichen Abschluss einer Zusatzversicherung über easyall erhalten Sie als Cashback 40% der Provision, die easyall vom Versicherer effektiv erhält (nach Abzug der branchenüblichen Stornoreserve). Der genaue Betrag in CHF wird Ihnen im Rechner vor dem Antrag angezeigt. Der Anspruch entsteht nach Bestätigung des Abschlusses durch den Versicherer und Ablauf einer allfälligen Widerrufsfrist. Auf die Grundversicherung gibt es keinen Cashback.

Wie und wann wird der Cashback ausbezahlt?

Im Konto sehen Sie unter «Cashback» Ihr Guthaben und den Status jeder Gutschrift (in Prüfung, freigegeben, ausbezahlt). Der Cashback-Anspruch entsteht, sobald der Versicherer den Abschluss bestätigt hat. Die Auszahlung erfolgt auf Ihr Bankkonto (IBAN) oder per TWINT; die Zahlungsdaten hinterlegen Sie im Profil unter «Zahlung».

Kann ich Freunde einladen und davon profitieren?

Ja — registrierte Nutzer erhalten einen persönlichen Empfehlungslink, den Sie im Konto unter «Empfehlungen» finden. Schliesst eine eingeladene Person über easyall ab, erhalten Sie eine Prämie von 10% ihres Cashbacks. Den Stand Ihrer Empfehlungen sehen Sie auf derselben Seite.

Wie läuft ein Abschluss über easyall ab?

Im Rechner erfassen Sie PLZ und Ihre Angaben und vergleichen die Prämien; danach wählen Sie Produkte aus und füllen den Antrag online aus — mit Personalien, bisheriger Versicherung, bei Zusatzversicherungen den Gesundheitsfragen und der digitalen Unterschrift direkt im Browser. Als Unterlagen brauchen Sie eine Ausweiskopie (ID/Pass) pro versicherte Person und die aktuelle Police der bisherigen Versicherung. easyall prüft den Antrag, leitet ihn an den Versicherer weiter und erstellt das Kündigungsschreiben für die bisherige Versicherung automatisch. Den Status sehen Sie jederzeit im Konto unter «Meine Anträge».

Wie lange dauert die Bestätigung — und kann ich den Antrag zurückziehen?

Bei der Grundversicherung ist die Aufnahme garantiert; bei Zusatzversicherungen entscheidet der Versicherer nach der Gesundheitsprüfung — je nach Kasse dauert das einige Tage bis wenige Wochen. Anträge können bis zur Annahme durch den Versicherer zurückgezogen werden; zudem gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte (VVG: 14 Tage). Bei Rückfragen meldet sich easyall über die Nachrichten-Funktion im Konto.

Konto & Kontakt

Brauche ich ein Konto, um Prämien zu vergleichen?

Nein, der Prämienvergleich funktioniert auch ohne Konto. Ein easyall-Konto ist kostenlos und wird beim ersten Antrag automatisch angelegt — oder vorab über «Registrieren». Im Konto verwalten Sie Ihre Anträge und deren Status, das Cashback-Guthaben und die Auszahlung (Bank/TWINT), Ihren Empfehlungslink sowie Nachrichten an das easyall-Team.

Wie erreiche ich das easyall-Team?

Sie erreichen easyall über das Kontaktformular auf easyall.ch/kontakt oder per E-Mail an info@easyall.ch. Eingeloggte Nutzer können zudem direkt im Konto über die Nachrichten-Funktion mit dem easyall-Team schreiben.

Gibt es easyall auch auf Französisch oder Englisch — und was, wenn ich mein Passwort vergesse?

Die Website gibt es auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Türkisch; die Sprache wechseln Sie oben rechts. Haben Sie Ihr Passwort vergessen, wählen Sie auf der Login-Seite «Passwort vergessen» — Sie erhalten einen Zurücksetz-Link per E-Mail. Personalien, Passwort und Zahlungsdaten verwalten Sie im Konto unter «Profil».

Datenschutz, KI & Sicherheit

Wie sicher sind meine Daten bei easyall?

easyall behandelt Personendaten nach Schweizer Datenschutzrecht (nDSG). Gesundheitsangaben werden nur im Antragsprozess mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfasst und verschlüsselt gespeichert. Details finden Sie unter easyall.ch/datenschutz.

Was kann der easyall-Assistent — und wo sind seine Grenzen?

Der easyall-Assistent gibt keine medizinischen, rechtlichen oder steuerlichen Ratschläge und stellt keine Diagnosen. Bei gesundheitlichen Fragen wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt, im Notfall an die 144. Bitte teilen Sie im Chat keine Gesundheitsdaten — diese gehören ins geschützte Antragsformular.

Entscheidet eine KI über meinen Antrag?

Nein — der Assistent trifft keine Entscheidungen für Sie. Über die Annahme einer Zusatzversicherung entscheidet immer der Versicherer nach der Gesundheitsprüfung; bei der Grundversicherung ist die Aufnahme garantiert. Die Gesundheitsfragen beantworten Sie selbst im geschützten Antragsformular, die digitale Unterschrift leisten Sie persönlich direkt im Browser (Kinder unterschreiben nicht), und Ihre Zahlungsdaten hinterlegen Sie selbst im Profil.

Familie & Lebenssituationen

Was gilt für Kinder und Familien?

Kinder zahlen deutlich tiefere OKP-Prämien; ab dem dritten Kind gewähren viele Kassen zusätzliche Rabatte. Für Neugeborene gilt die Versicherungspflicht ab Geburt (Anmeldung innert 3 Monaten); Zusatzversicherungen für Kinder schliessen Sie möglichst vor der Geburt ab — dann entfällt die Gesundheitsprüfung. Im easyall-Rechner lassen sich mehrere Personen in einem Vergleich erfassen und in einem Antrag einreichen, inklusive unterschiedlicher Franchisen, Modelle und Zusatzversicherungen pro Person.

Ich bin schwanger — was sollte ich jetzt regeln?

Die OKP deckt Kontrolluntersuchungen, Geburt und Nachsorge; ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfällt zudem die Kostenbeteiligung (keine Franchise, kein Selbstbehalt) auf allen Leistungen. Tipp: Melden Sie Spital- oder ambulante Zusätze fürs Kind vorgeburtlich an — die Aufnahme erfolgt dann ohne Gesundheitsprüfung. Für werdende Mütter selbst haben Zusatzversicherungen bei laufender Schwangerschaft oft Einschränkungen — früh abschliessen.

Ich bin neu in die Schweiz gezogen — was muss ich tun?

Sie müssen sich innert 3 Monaten nach Einreise bzw. Wohnsitznahme bei einer Krankenkasse versichern; die Versicherung und die Prämienpflicht gelten rückwirkend ab dem Einreisedatum. Ohne fristgerechte Anmeldung kann der Kanton eine Kasse zuweisen. Zusatzversicherungen sind vom Alter und Gesundheitszustand abhängig — früh beantragen lohnt sich.

Bin ich in den Ferien im Ausland gedeckt?

In EU/EFTA-Ländern deckt die OKP Notfallbehandlungen zu den dortigen Sozialversicherungstarifen (Europäische Versicherungskarte EHIC auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte). Ausserhalb Europas — besonders in Ländern mit hohen Gesundheitskosten wie den USA, Kanada, Japan oder Australien — übernimmt die OKP höchstens das Doppelte des Schweizer Tarifs; das reicht oft nicht. Für solche Reisen empfiehlt sich eine Zusatzversicherung mit Auslanddeckung oder eine Reiseversicherung; viele ambulante Zusätze enthalten das bereits.

Frage nicht dabei?

easy, unser KI-Assistent, beantwortet Ihre Frage direkt — oder schreiben Sie uns.

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