Drei Altersstufen bestimmen die Prämie
Die Prämie der obligatorischen Grundversicherung (OKP) hängt von fünf Faktoren ab: Wohnort (Kanton bzw. Prämienregion), Alter, Franchise, Versicherungsmodell und Unfalldeckung. Beim Alter kennt die OKP drei Gruppen: Kinder (0–18), junge Erwachsene (19–25) und Erwachsene ab 26. Kinder zahlen deutlich tiefere Prämien; für junge Erwachsene gilt ein eigener Tarif.
Zur Einordnung: Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gesetzlich identisch — Unterschiede gibt es bei Prämie, Modell und Service. Fast immer ist deshalb die günstigste Kasse im passenden Modell die rationale Wahl, und der Vergleich lohnt sich in jeder Altersgruppe.
Was sich mit 26 ändert
Ab 26 gelten Sie in der Grundversicherung als erwachsene Person: Die Kasse setzt Ihre Prämie im Erwachsenentarif neu an — der eigene Tarif für junge Erwachsene gilt nicht mehr. An den Leistungen ändert sich dabei nichts; der Übergang ist ein reiner Tarifwechsel.
Zwei weitere Punkte hängen an Alter und Ausbildung: Der Spitalbeitrag von CHF 15 pro Aufenthaltstag entfällt nur für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung — Erwachsene zahlen ihn. Und bei der Prämienverbilligung müssen die Kantone die Prämien junger Erwachsener in Ausbildung bei unteren und mittleren Einkommen um mindestens 50 Prozent verbilligen — dieser Mindestsatz gilt ab 26 nicht mehr. Rund um den 26. Geburtstag lohnt sich deshalb ein frischer Blick auf Kasse, Franchise und Modell — und wer über Zusatzversicherungen nachdenkt: Deren Abschluss lohnt sich in jungen, gesunden Jahren, denn der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen und Vorbehalte anbringen.
Spartipp 1: Franchise bewusst wählen
Erwachsene wählen zwischen der ordentlichen Franchise von CHF 300 und Wahlfranchisen bis CHF 2500. Ist die Franchise ausgeschöpft, folgen 10 Prozent Selbstbehalt bis maximal CHF 700 pro Jahr. Faustregel: Wer selten zum Arzt geht — bei vielen jungen Erwachsenen der Fall —, fährt mit einer hohen Franchise oft günstiger; wer regelmässige Kosten hat, mit der tiefen.
Die Rechnung dahinter: Zwischen 300 und 2500 liegen CHF 2200 zusätzliches Eigenrisiko, und der Prämienrabatt dafür ist gesetzlich auf 70 Prozent dieses Risikos begrenzt — maximal CHF 1540 Ersparnis pro Jahr. Wählen Sie die Franchise 2500 deshalb nur, wenn Sie im schlechtesten Fall eine Kostenbeteiligung von CHF 3200 in einem Jahr tragen könnten; sonst ist die tiefe Franchise die sichere Wahl. Reichen Sie zudem alle Rechnungen ein, auch unter der Franchise — nur so wird Ihr Franchisen-Stand korrekt geführt.
Spartipp 2: Sparmodell statt Standard
Neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl gibt es Sparmodelle: Hausarzt (zuerst immer die gewählte Hausarztpraxis), HMO (Gruppenpraxis als erste Anlaufstelle) und Telmed (zuerst telefonische bzw. digitale Beratung). Sie geben Rabatt auf die Prämie, verpflichten aber zum Einhalten des Behandlungswegs — wer ihn umgeht, riskiert Leistungskürzungen. Ausgenommen sind Notfälle sowie meist Gynäkologie und Augenarzt, je nach Reglement der Kasse. Wer selten medizinische Leistungen braucht, gibt mit einem Sparmodell wenig Freiheit ab und spart laufend Prämie.
Spartipp 3: Unfalldeckung ausschliessen
Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt ist, ist über den Arbeitgeber (UVG) gegen Unfall versichert und kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen — das senkt die Prämie. Selbstständige und Nichterwerbstätige, etwa Studierende ohne Anstellung, brauchen den Einschluss in der OKP.
Achtung beim Stellenverlust: Die UVG-Deckung läuft nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses noch 31 Tage nach. Danach verlängern Sie sie per Abredeversicherung um bis zu 6 Monate — oder Sie melden der Kasse, dass die Unfalldeckung wieder eingeschlossen werden muss.
Prämienverbilligung: der unterschätzte Hebel
Personen mit tieferem Einkommen haben Anspruch auf individuelle Prämienverbilligung (IPV, Art. 65 KVG). Zuständig ist der Wohnkanton; Antrag und Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Kanton — Auskunft gibt die kantonale Ausgleichskasse bzw. das Steueramt. Für junge Erwachsene in Ausbildung müssen die Kantone die Prämien bei unteren und mittleren Einkommen um mindestens 50 Prozent verbilligen; halten Sie dafür einen Ausbildungsnachweis bereit.
Sinkt Ihr Einkommen deutlich — etwa beim Start eines Studiums —, lohnt sich die Abklärung sofort: Viele Kantone berücksichtigen auf Gesuch hin die aktuelle wirtschaftliche Situation. Ein Kassenwechsel kostet den Anspruch nicht; melden Sie ihn einfach der zuständigen kantonalen Stelle. Kleiner Zusatzhebel: Viele Kassen geben bei halb- oder ganzjähriger Vorauszahlung der Prämie einen Rabatt von oft 0.5–2 Prozent.
Fristen und Musterbrief für den Wechsel
Reihenfolge beachten: zuerst den Antrag bei der neuen Kasse stellen — die Aufnahme in die Grundversicherung ist garantiert, der Schutz bleibt lückenlos —, dann kündigen. Musterbrief (eingeschrieben senden): «[Vorname Name], [Adresse] — an [Krankenkasse], [Adresse]. Betreff: Kündigung der obligatorischen Grundversicherung, Versichertennummer [Nummer]. Sehr geehrte Damen und Herren. Hiermit kündige ich meine obligatorische Grundversicherung per 31. Dezember [Jahr]. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung schriftlich. Freundliche Grüsse, [Ort, Datum, Unterschrift]». Wer über easyall wechselt, muss den Brief nicht selbst aufsetzen: Das Kündigungsschreiben wird mit dem Antrag automatisch fristgerecht erstellt.
Die wichtigsten Termine, wenn Sie auf das neue Jahr optimieren wollen:
- Ende September/Anfang Oktober: Das BAG publiziert die Prämien des Folgejahres — aktuell gelten die Prämien 2026, im Herbst folgen jene für 2027.
- Bis Ende November: Die Kündigung der Grundversicherung muss bei der bisherigen Kasse eintreffen — massgebend ist der Eingang, nicht der Poststempel.
- Sonderfälle: Mit Standardmodell und Franchise CHF 300 ist zusätzlich ein Wechsel per 1. Juli möglich (drei Monate Frist); bei einer Prämienerhöhung greift das Sonderkündigungsrecht (Art. 7 Abs. 2 KVG) — Kündigungseingang einen Monat vor Inkrafttreten, bei der üblichen Erhöhung per 1. Januar also bis am 30. November.
- Ohne Kassenwechsel: Eine tiefere Franchise oder ein Modell mit weniger Einschränkung melden Sie bis Ende November; eine höhere Franchise oder ein Sparmodell akzeptieren die meisten Kassen bis Ende Dezember.
- Offene Prämien: Wer im Zahlungsrückstand ist, kann die Grundversicherung nicht wechseln.
Häufige Fragen
- Was ändert sich an meiner Krankenkassenprämie mit 26?
- Die Grundversicherung kennt drei Altersgruppen: Kinder (0–18), junge Erwachsene (19–25) und Erwachsene ab 26. Ab 26 gilt der Erwachsenentarif — die Prämie wird neu angesetzt, an den Leistungen ändert sich nichts. Zudem enden die besonderen Regeln für junge Erwachsene in Ausbildung: Der Spitalbeitrag von CHF 15 pro Aufenthaltstag wird fällig, und die gesetzliche Mindestverbilligung von 50 Prozent bei unteren und mittleren Einkommen entfällt. Genau deshalb lohnt sich jetzt der Vergleich von Kasse, Franchise und Modell.
- Ich bin 23 und studiere — bekomme ich Prämienverbilligung?
- Gut möglich: Für junge Erwachsene in Ausbildung müssen die Kantone die Prämien bei unteren und mittleren Einkommen um mindestens 50 Prozent verbilligen. Zuständig ist der Wohnkanton (Ausgleichskasse bzw. Steueramt); halten Sie einen Ausbildungsnachweis bereit. Viele Kantone berücksichtigen auf Gesuch hin auch die aktuelle wirtschaftliche Situation, etwa nach dem Ausbildungsbeginn.
- Kann ich die Unfalldeckung ausschliessen, wenn ich neben dem Studium arbeite?
- Ja, wenn Sie bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt sind — dann sind Sie über den Arbeitgeber (UVG) gegen Unfall versichert. Endet die Stelle, läuft die UVG-Deckung noch 31 Tage nach; danach verlängern Sie per Abredeversicherung um bis zu 6 Monate oder melden der Kasse den Wiedereinschluss der Unfalldeckung.
- Welche Franchise passt zu mir als junger, gesunder Person?
- Wer selten zum Arzt geht, fährt mit der höchsten Franchise (CHF 2500) oft am günstigsten — die maximale Prämienersparnis gegenüber CHF 300 liegt bei CHF 1540 pro Jahr. Bedingung: Sie könnten im schlechtesten Fall eine Kostenbeteiligung von CHF 3200 in einem Jahr tragen. Wenn nicht, ist die tiefe Franchise die sichere Wahl.
- Bis wann muss ich kündigen, wenn ich aufs neue Jahr wechseln will?
- Die Kündigung muss bis Ende November bei der bisherigen Kasse eintreffen (empfohlen: eingeschrieben, spätestens am letzten Arbeitstag im November). Die Prämien des Folgejahres publiziert das BAG jeweils Ende September/Anfang Oktober — danach läuft die Wechselsaison. Mit Standardmodell und Franchise CHF 300 ist zusätzlich ein Wechsel per 1. Juli möglich.
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