Erstinformation nach Art. 45 VAG
Sie lesen eine frühere Fassung (Version 2026-07.1).
Der Wortlaut wurde während der Gültigkeit dieser Version angepasst. Hier steht der zuletzt veröffentlichte Wortlaut; frühere Wortlaute erhalten Sie auf Anfrage an info@easyall.ch.
Zu dieser Version gab es noch keine eigene Seite. Die Erstinformation stand als Kurzfassung im Antragsformular:
Kurzfassung im Antragsformular
Informationen zur Versicherungsvermittlung (Art. 45 VAG)
- Vermittlerin: easyall GmbH, Stäffiserweg 13, 4500 Solothurn (UID CHE-340.663.846).
- Status: ungebundene Versicherungsvermittlerin — nicht an einzelne Versicherungsgesellschaften gebunden. FINMA-Registrierung eingereicht; die Registernummer wird nach Abschluss hier ausgewiesen (Prüfung: finma.ch).
- Entschädigung: easyall wird von den Versicherern entschädigt (Grundversicherung max. CHF 70 pro Person, Zusatzversicherungen max. 16 Netto-Monatsprämien pro Abschluss). 40% der uns effektiv zufliessenden Provision (nach Abzug der branchenüblichen Stornoreserve von 10%) geben wir als Cashback an Sie weiter; effektive Beträge legen wir auf Anfrage offen.
- Haftung: Für Sorgfaltspflichtverletzungen bei der Vermittlung haftet die easyall GmbH.
- Aus- und Weiterbildung: nach Art. 43 VAG (Branchenstandard VBV/Cicero); Nachweis auf Anfrage.
- Datenbearbeitung: gemäss unserer Datenschutzerklärung; Gesundheitsdaten werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung bearbeitet.
Bestätigung im Antragsformular
Ich habe diese Informationen vor der Antragstellung zur Kenntnis genommen.