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Krankenkasse für Familien: Sparen bei Prämien, Franchise und Zusätzen

Geprüft durch easyall · Aktualisiert im August 2026 · 3 Min. Lesezeit

Für viele Familien gehören die Krankenkassenprämien zu den grössten Fixkosten — dabei liegen gleich mehrere Sparhebel offen: tiefe Kinderprämien im Vergleich, die richtige Kinderfranchise, die Prämienverbilligung des Wohnkantons und der richtige Zeitpunkt bei Zusatzversicherungen. Dieser Ratgeber bündelt die wichtigsten Spartipps für Eltern — vom Neugeborenen bis zu jungen Erwachsenen in Ausbildung.

Kinderprämien: gleiche Leistungen, eigener Tarif

Kinder bis 18 zahlen deutlich tiefere Prämien als Erwachsene — bei gesetzlich identischen Leistungen der Grundversicherung. Auch für Kinder ist deshalb fast immer die günstigste Kasse im passenden Modell die rationale Wahl; ab dem dritten Kind gewähren viele Kassen zusätzliche Rabatte.

Kein Familienmitglied muss bei derselben Kasse versichert sein: Jede Person hat ihre eigene Prämie, abhängig von Wohnort, Altersgruppe (Kind 0–18, junge Erwachsene 19–25, Erwachsene ab 26), Franchise, Modell und Unfalldeckung. Bei Kindern muss die Unfalldeckung eingeschlossen sein — sie haben keinen Unfallschutz über einen Arbeitgeber.

Kinderfranchise: 0 bis 600 Franken — tief ist oft richtig

Kinder haben keine ordentliche Franchise: Wählbar sind Stufen von CHF 0 bis 600. Danach gilt ein Selbstbehalt von 10 Prozent, höchstens CHF 350 pro Jahr; der Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag entfällt für Kinder ganz.

Da die Kinderprämien deutlich tiefer sind, ist auch das Sparpotenzial einer höheren Franchise entsprechend klein. Bei Babys mit ihren häufigen Kontrolluntersuchungen ist CHF 0 meist sinnvoll, bei regelmässigen Arztbesuchen ebenso. Reichen Sie alle Rechnungen ein, auch unter der Franchise — nur so wird der Franchisen-Stand korrekt geführt.

Prämienverbilligung: der grösste Hebel für Familien

Das Gesetz verpflichtet die Kantone, Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen eine individuelle Prämienverbilligung (IPV) zu gewähren (Art. 65 KVG). Familien schützt es besonders: Für untere und mittlere Einkommen müssen die Kantone die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligen, jene von jungen Erwachsenen in Ausbildung um mindestens 50 Prozent. Gerade Familien mit mittlerem Einkommen haben deshalb oft Anspruch, ohne es zu wissen.

Zuständig ist der Wohnkanton; Auskunft gibt die kantonale Ausgleichskasse beziehungsweise das Steueramt. Nicht überall wird der Anspruch automatisch geprüft — fragen Sie im Zweifel aktiv nach. Der Anspruch hängt zudem vom Einkommen ab, nicht von der Kasse: In vielen Kantonen richtet sich der Betrag nach kantonalen Richtprämien — wer zu einer günstigeren Kasse wechselt, behält die Verbilligung und spart doppelt.

Zusatzversicherungen für Kinder: der Zeitpunkt entscheidet

Zusatzversicherungen nach VVG sind freiwillig: Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder Anträge ablehnen. Der wichtigste Tipp ist deshalb kein Betrag, sondern ein Zeitpunkt: Wer das Kind vor der Geburt anmeldet, sichert die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung — danach gilt: je früher, desto besser.

  • Zahn: Kontrollen, Füllungen und Zahnspangen zahlt die Grundversicherung nicht. Die Zahnzusätze unserer Partnerversicherer übernehmen typischerweise 50 bis 80 Prozent der Kosten bis zu einem Jahresmaximum; die meisten schliessen die Kieferorthopädie ein, mit stark unterschiedlichen Jahreslimiten. Vor dem Kieferorthopädie-Bedarf abschliessen, Wartefristen beachten.
  • Brillen: Die Grundversicherung vergütet Kindern bis 18 CHF 180 pro Kalenderjahr an Brillengläser oder Kontaktlinsen; ambulante Zusätze zahlen typischerweise CHF 100–300 pro Jahr.
  • Spital: Vorgeburtlich abgeschlossen, gilt auch ein Spitalzusatz ohne Vorbehalte — unabhängig davon, wie die Geburt verläuft.
  • Bindung: Viele Produkte haben Mindestlaufzeiten, häufig drei Jahre. Spätestens auf Ende des dritten Jahres ist jede Krankenzusatzversicherung kündbar (revVVG Art. 35a, drei Monate Frist, Textform).

Neugeborenes anmelden: die Kurzfassung

Für Neugeborene gilt die Versicherungspflicht ab Geburt: Die Anmeldung muss innert 3 Monaten erfolgen, Schutz und Prämienpflicht gelten rückwirkend ab dem Geburtstag. Jede Kasse muss das Kind ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen — Sie können also in Ruhe die günstigste wählen.

Für die Mutter entfällt ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt die Kostenbeteiligung auf allen Leistungen. Alle Details zum vorgeburtlichen Abschluss finden Sie in unserem Ratgeber zum Versichern von Neugeborenen.

Familien-Check: Termine und Vorgehen

So bringen Sie den Familien-Check strukturiert durch die Saison:

  • Bestandsaufnahme: Prämien, Franchisen und Zusätze aller Familienmitglieder zusammentragen.
  • Prämienverbilligung beim Wohnkanton abklären — inklusive Fristen für das Gesuch.
  • Zusatzversicherungen: Kündigungseingang bei den meisten Kassen bis am 30. September; die alte Deckung erst kündigen, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt.
  • Grundversicherung: Kündigungseingang bis Ende November für den Wechsel per 1. Januar; eine tiefere Franchise bis Ende November melden, eine höhere akzeptieren die meisten Kassen bis Ende Dezember.
  • Im easyall-Rechner erfassen Sie die ganze Familie in einem Vergleich und einem Antrag — Gesundheitsfragen nur, wo nötig; Kinder unterschreiben nicht; beim Abschluss einer Zusatzversicherung gibt es einen Cashback (auf die Grundversicherung nicht).

Häufige Fragen

Gibt es bei der Krankenkasse einen Familienrabatt?
Ab dem dritten Kind gewähren viele Kassen zusätzliche Rabatte. Grössere Hebel sind aber der Vergleich — die Leistungen der Grundversicherung sind überall identisch — und die Prämienverbilligung mit mindestens 80 Prozent auf Kinderprämien bei unteren und mittleren Einkommen.
Welche Franchise ist für mein Kind sinnvoll?
Kinder haben eine Franchise von CHF 0 bis 600 und einen Selbstbehalt von höchstens CHF 350 pro Jahr. Weil die Kinderprämien tief sind, ist das Sparpotenzial einer höheren Franchise klein — bei Babys und bei häufigen Arztbesuchen ist CHF 0 meist die naheliegende Wahl.
Müssen alle Familienmitglieder bei derselben Kasse versichert sein?
Nein. Jede Person kann bei einer anderen Kasse versichert sein, mit eigener Franchise, eigenem Modell und eigenen Zusätzen. Im easyall-Rechner lässt sich die ganze Familie trotzdem in einem Vergleich erfassen und in einem Antrag einreichen.
Bekommen junge Erwachsene in Ausbildung auch Prämienverbilligung?
Ja — für untere und mittlere Einkommen müssen die Kantone ihre Prämien um mindestens 50 Prozent verbilligen. Zusätzlich entfällt für junge Erwachsene in Ausbildung der Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag. Zuständig ist der Wohnkanton.

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