Schritt 1: Prämienpost lesen — was der Herbstbrief Ihnen sagt
Ende September/Anfang Oktober publiziert das BAG die Prämien für das Folgejahr — aktuell gelten die Prämien 2026, im Herbst folgen jene für 2027. Danach informiert Ihre Kasse Sie über die neue Prämie. Nehmen Sie diese Mitteilung ernst: Sie zeigt schwarz auf weiss, was Sie im neuen Jahr bezahlen — und ob sich ein Vergleich besonders lohnt.
Wichtig bei einer Erhöhung: Es besteht ein Sonderkündigungsrecht (Art. 7 Abs. 2 KVG). Die Kündigung muss einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Prämie bei der Kasse eintreffen — bei der üblichen Erhöhung per 1. Januar also bis am 30. November. Auch die Herbstbriefe zur Zusatzversicherung lohnen einen genauen Blick: Bei einer Prämienerhöhung räumen viele AVB ein ausserordentliches Kündigungsrecht ein.
Schritt 2: Vergleichen — aber mit identischen Eckwerten
Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gesetzlich identisch — bei gleichen Eckwerten ist deshalb fast immer die günstigste Kasse im passenden Modell die rationale Wahl. Damit der Vergleich stimmt, prüfen Sie vier Punkte:
- Gleiche Franchise: Erwachsene wählen zwischen CHF 300 und 2500, Kinder zwischen CHF 0 und 600.
- Gleiches Modell: Standard (freie Arztwahl), Hausarzt, HMO oder Telmed — Sparmodelle geben Rabatt auf die Prämie, verpflichten aber zum Einhalten des Behandlungswegs.
- Gleiche Unfalldeckung: Wer mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt ist, ist über den Arbeitgeber (UVG) gegen Unfall versichert und kann die Unfalldeckung in der OKP ausschliessen — das senkt die Prämie.
- Franchise und Modell gleich mitprüfen: Beides lässt sich per 1. Januar auch bei der eigenen Kasse anpassen — eine tiefere Franchise melden Sie bis Ende November, eine höhere akzeptieren die meisten Kassen bis Ende Dezember.
Schritt 3: Zuerst anmelden, dann kündigen
Der Wechsel der Grundversicherung ist risikolos: Jede Kasse muss Sie ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen, und der Schutz bleibt lückenlos. Trotzdem gilt die sichere Reihenfolge: zuerst den Antrag bei der neuen Kasse stellen, dann die alte kündigen.
Ganz anders die Zusatzversicherungen: Dort entscheidet der Versicherer nach einer Gesundheitsprüfung, und die Kündigung muss bei den meisten Kassen schon bis am 30. September eintreffen. Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung deshalb erst, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt — und reichen Sie den neuen Antrag idealerweise bis Mitte August ein, damit Aufnahmebestätigung und 14-tägige Widerrufsfrist vor dem Stichtag Platz haben.
Schritt 4: Kündigen — es zählt der Eingang, nicht der Poststempel
Für den Wechsel per 1. Januar muss Ihre Kündigung bis Ende November bei der bisherigen Kasse eintreffen. Verlassen Sie sich nicht auf den Poststempel: Massgebend ist der Eingang. Empfohlen ist ein eingeschriebener Brief, der spätestens am letzten Arbeitstag im November ankommt — planen Sie Reserve ein.
Zwei Stolpersteine: Offene Prämien verhindern den Wechsel — gewechselt werden kann nur ohne Zahlungsrückstände. Und wer die Frist verpasst, bleibt bis zum nächsten ordentlichen Termin bei der bisherigen Kasse; mit Standardmodell und Franchise CHF 300 ist immerhin zusätzlich ein Wechsel per 1. Juli möglich (drei Monate Frist, Eingang bis Ende März).
Musterbrief: Kündigung der Grundversicherung
Die Kündigung braucht keinen besonderen Stil — sie muss nur eindeutig sein und rechtzeitig eintreffen. Eine bewährte Vorlage:
«Einschreiben — [Name der Krankenkasse], [Adresse der Kasse]. Betreff: Kündigung der Grundversicherung per 31. Dezember 2026, Versichertennummer [Nummer]. Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine obligatorische Grundversicherung (KVG) per 31. Dezember 2026. Ab dem 1. Januar 2027 bin ich bei einer anderen Krankenkasse versichert. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang dieser Kündigung schriftlich. Freundliche Grüsse, [Vorname Name], [Strasse, PLZ Ort], [Ort, Datum, Unterschrift]»
Kündigen mehrere Familienmitglieder, führen Sie jede versicherte Person mit Name und Versichertennummer auf. Wer über easyall abschliesst, kann sich den Brief sparen: Das Kündigungsschreiben wird mit dem Antrag automatisch fristgerecht miterstellt.
Schritt 5: Neue Police prüfen — und sauber abschliessen
Kontrollieren Sie die neue Police, sobald sie eintrifft: Stimmen Franchise, Modell, Unfalldeckung und der Start per 1. Januar? Bezahlen Sie die Prämien der alten Kasse bis zum Jahresende weiter — die alte Versicherung endet erst mit gültiger Kündigung. Kommt es dennoch zu einer Überschneidung, können zu viel bezahlte Prämien der Doppelperiode nach Klärung zurückgefordert werden.
Damit ist die Saison geschafft. Wer den Herbst-Check komplett machen will, prüft im gleichen Zug die Zusatzversicherungen: easyall — als ungebundene Vermittlerin im FINMA-Register eingetragen — vergleicht Deckungen vor dem Preis, und beim Abschluss einer Zusatzversicherung gibt es einen Cashback (auf die Grundversicherung nicht).
Häufige Fragen
- Bis wann muss die Kündigung bei der alten Krankenkasse sein?
- Für den Wechsel per 1. Januar muss die Kündigung bis Ende November bei der bisherigen Kasse eintreffen — es zählt der Eingang, nicht der Poststempel. Empfohlen: eingeschrieben, spätestens am letzten Arbeitstag im November. Bei einer Prämienerhöhung per 1. Januar gilt zudem das Sonderkündigungsrecht (Art. 7 Abs. 2 KVG): Die Kündigung muss einen Monat vor Inkrafttreten der neuen Prämie eintreffen — also ebenfalls bis am 30. November.
- Kann ich wechseln, wenn ich noch offene Prämienrechnungen habe?
- Nein — gewechselt werden kann nur ohne Zahlungsrückstände. Begleichen Sie offene Prämien deshalb vor der Kündigung; bei Prämienausstand können Kassen zudem Betreibungen einleiten.
- Gilt die Checkliste auch für Zusatzversicherungen?
- Nur teilweise — dort laufen die Fristen früher: Die Kündigung muss bei den meisten Kassen bis am 30. September eintreffen, und viele Produkte haben Mindestlaufzeiten; spätestens auf Ende des dritten Jahres ist jede Krankenzusatzversicherung kündbar (revVVG Art. 35a, drei Monate Frist, Textform). Kündigen Sie ausserdem erst, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt.
- Bin ich beim Wechsel lückenlos versichert?
- Ja. In der Grundversicherung besteht Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung, und der Schutz bleibt beim Wechsel lückenlos. Kontrollieren Sie trotzdem die neue Police und bezahlen Sie die Prämien der alten Kasse bis zum Jahresende weiter.
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