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Unfalldeckung in der Krankenkasse: einschliessen oder ausschliessen?

Geprüft durch easyall · Aktualisiert im August 2026 · 3 Min. Lesezeit

Ob die Unfalldeckung in der Grundversicherung eingeschlossen ist oder nicht, gehört zu den einfachsten Sparhebeln bei der Krankenkasse. Wer angestellt ist, ist meist bereits über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert — und zahlt mit eingeschlossener Unfalldeckung für einen Schutz, den er schon hat. Dieser Ratgeber zeigt, wer ausschliessen kann, wer den Einschluss braucht und was bei einem Stellenwechsel gilt.

Zwei Systeme für denselben Schutz: UVG und Grundversicherung

Der Unfallschutz läuft in der Schweiz über zwei Systeme: Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt ist, ist über den Arbeitgeber nach dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) gegen Unfall versichert. Für alle anderen übernimmt die Grundversicherung (OKP) diese Rolle — sie schliessen die Unfalldeckung in der Krankenkasse ein.

Die Unfalldeckung ist deshalb beim Abschluss der Grundversicherung eine echte Wahl — und neben Wohnort, Alter, Franchise und Versicherungsmodell einer der Faktoren, welche die Prämie bestimmen. Doppelt nötig ist der Schutz nicht: Wer über das UVG versichert ist, kann die Unfalldeckung in der OKP ausschliessen.

Ausschliessen und sparen: die 8-Stunden-Regel

Massgebend ist das Arbeitspensum: Ab mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber besteht der UVG-Schutz, und die Unfalldeckung in der Grundversicherung kann ausgeschlossen werden — das senkt die Prämie.

Der Ausschluss betrifft nur das Unfallrisiko: Bei Krankheit bleibt die Grundversicherung mit allen Leistungen unverändert. Und wer die Kasse wechselt, vergleicht mit identischen Eckwerten — gleiche Franchise, gleiches Modell, gleiche Unfalldeckung —, denn nur so sind die Prämien vergleichbar.

Wann der Einschluss nötig ist

Selbstständige und Nichterwerbstätige brauchen die Unfalldeckung in der Grundversicherung — sie haben keinen UVG-Schutz über einen Arbeitgeber. Dasselbe gilt bei einem Pensum von weniger als 8 Stunden pro Woche.

Zu den Nichterwerbstätigen zählen etwa Studierende ohne Nebenjob, Personen, die Familienarbeit leisten, oder Pensionierte. Wer unsicher ist, prüft das vereinbarte Wochenpensum im Arbeitsvertrag — im Zweifel ist der Einschluss die sichere Wahl.

Stellenwechsel und Stellenverlust: die 31-Tage-Regel

Endet das Arbeitsverhältnis, läuft die Unfallversicherung des Arbeitgebers noch 31 Tage nach. Wer nahtlos oder innerhalb dieser Frist eine neue Stelle mit mindestens 8 Stunden pro Woche antritt, bleibt durchgehend über das UVG versichert — die Unfalldeckung in der Krankenkasse kann ausgeschlossen bleiben.

Dauert die Lücke länger, gibt es zwei Wege — und zwei Punkte, die Sie zusätzlich im Blick behalten sollten:

  • Abredeversicherung: Die UVG-Deckung lässt sich beim bisherigen Unfallversicherer um bis zu 6 Monate verlängern.
  • Einschluss in die Grundversicherung: Melden Sie den Einschluss Ihrer Krankenkasse — am besten, bevor die 31 Tage Nachdeckung ablaufen.
  • Arbeitslosigkeit: Wer ALV-Taggelder bezieht, ist über die SUVA gegen Unfall versichert.
  • Prämien im Blick: Die OKP-Prämie läuft bei einem Stellenverlust unverändert weiter; bei tieferem Einkommen lohnt sich der Blick auf die Prämienverbilligung des Wohnkantons.

So melden Sie die Änderung Ihrer Kasse

Ein- und Ausschluss der Unfalldeckung regeln Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse — ein Kassenwechsel ist dafür nicht nötig. In der Regel genügt eine kurze schriftliche Meldung; je nach Kasse geht das auch über das Kundenportal. Für den Ausschluss reicht eine Formulierung wie:

«Sehr geehrte Damen und Herren — seit dem [Datum] bin ich bei [Arbeitgeber] mit einem Pensum von mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt und damit über den Arbeitgeber nach UVG gegen Unfall versichert. Ich bitte Sie, die Unfalldeckung in meiner Grundversicherung (Police Nr. [Policennummer]) auf den nächstmöglichen Termin auszuschliessen und mir eine angepasste Police zuzustellen. Freundliche Grüsse, [Name]»

Für den Einschluss nach dem Ende einer Anstellung gilt dasselbe sinngemäss: Teilen Sie der Kasse mit, ab wann Sie keinen UVG-Schutz mehr haben, und bitten Sie um den Einschluss der Unfalldeckung. Bewahren Sie die angepasste Police als Bestätigung auf.

Fazit: eine einfache Regel, zwei Stolpersteine

Die Grundregel ist simpel: Angestellt mit mindestens 8 Stunden pro Woche — ausschliessen und sparen; selbstständig oder nicht erwerbstätig — einschliessen. Stolperstein Nummer eins ist der Stellenverlust: Nach den 31 Tagen Nachdeckung braucht es die Abredeversicherung oder den Einschluss in die OKP. Stolperstein Nummer zwei ist der Vergleich mit ungleichen Eckwerten. Im easyall-Rechner erfassen Sie die Unfalldeckung pro Person direkt bei den Angaben zur Grundversicherung — so vergleichen Sie automatisch mit den richtigen Parametern, und der easyall-Assistent beantwortet Detailfragen direkt im Vergleich.

Häufige Fragen

Ich arbeite Teilzeit — kann ich die Unfalldeckung ausschliessen?
Massgebend ist das Wochenpensum bei einem Arbeitgeber: Ab mindestens 8 Stunden sind Sie über das UVG unfallversichert und können die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen. Bei weniger als 8 Stunden pro Woche brauchen Sie den Einschluss in der Krankenkasse.
Ich bin selbstständig — brauche ich die Unfalldeckung in der Krankenkasse?
Ja. Selbstständige und Nichterwerbstätige haben keinen UVG-Schutz über einen Arbeitgeber und brauchen deshalb die Unfalldeckung in der Grundversicherung.
Was passiert mit meinem Unfallschutz, wenn ich die Stelle verliere?
Die Unfallversicherung des Arbeitgebers läuft noch 31 Tage nach. Danach verlängern Sie die Deckung per Abredeversicherung beim bisherigen UVG-Versicherer um bis zu 6 Monate oder schliessen die Unfalldeckung in die Grundversicherung ein — melden Sie das Ihrer Kasse. Wer ALV-Taggelder bezieht, ist über die SUVA gegen Unfall versichert.
Wie viel Prämie spare ich durch den Ausschluss der Unfalldeckung?
Der Ausschluss senkt die OKP-Prämie; die genaue Differenz hängt von Wohnort, Alter, Franchise und Modell ab. Im Prämienrechner können Sie dieselbe Kasse einmal mit und einmal ohne Unfalldeckung durchrechnen und sehen so, wie gross die Differenz für Sie ausfällt.

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