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Krankenkasse im Ausland: Was in den Ferien gedeckt ist

Geprüft durch easyall · Aktualisiert im August 2026 · 3 Min. Lesezeit

Ein Arztbesuch in Italien, ein Spitalaufenthalt in den USA: Auch in den Ferien hilft die Schweizer Grundversicherung — aber nicht überall gleich gut. Dieser Ratgeber zeigt, was die OKP im Ausland übernimmt, wo ihre Grenzen liegen und wann sich eine Zusatzversicherung mit Auslanddeckung lohnt.

In Europa: Notfälle sind gedeckt — mit der EHIC als Nachweis

In den Ländern der EU und der EFTA deckt die Grundversicherung (OKP) Notfallbehandlungen — abgerechnet wird zu den Tarifen der dortigen Sozialversicherung, nicht zu den Schweizer Ansätzen. Als Nachweis dient die Europäische Versicherungskarte (EHIC): Sie befindet sich auf der Rückseite Ihrer Schweizer Versichertenkarte. Nehmen Sie die Karte deshalb auf jede Reise mit.

Ausserhalb Europas: höchstens das Doppelte des Schweizer Tarifs

Ausserhalb Europas übernimmt die OKP höchstens das Doppelte des Tarifs, der für dieselbe Behandlung in der Schweiz gelten würde. In Ländern mit hohen Gesundheitskosten — besonders in den USA, in Kanada, Japan oder Australien — reicht das oft nicht.

Für Reisen in solche Länder empfiehlt sich deshalb eine Zusatzversicherung mit Auslanddeckung oder eine Reiseversicherung. Viele ambulante Zusatzversicherungen enthalten diesen Schutz bereits — ein Blick in die bestehende Police lohnt sich, bevor Sie separat etwas abschliessen.

Rettung, Transport und Rückführung

Bei Rettungs- und Transportkosten ist die Grundversicherung generell zurückhaltend: Sie übernimmt 50 Prozent der Rettungskosten in der Schweiz bis höchstens CHF 5000 pro Jahr, bei Transporten 50 Prozent bis CHF 500. Helikopterrettungen und die Rückführung aus dem Ausland können dagegen sehr teuer werden.

Genau hier setzen viele ambulante Zusatzversicherungen an: Sie decken Rettung und Rückführung aus dem Ausland oft unbegrenzt. Eine Rega-Gönnerschaft ist eine mögliche Ergänzung, aber kein Versicherungsersatz — die Rega verzichtet im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Verrechnung der Kosten.

Ausland-Zusatz abschliessen: die Spielregeln des VVG

Auslanddeckungen gehören zu den typischen Leistungen der ambulanten Zusatzversicherungen (nach VVG) — oft im selben Paket wie Beiträge an Brillen oder Fitnessabos. Was genau gedeckt ist, regeln die AVB des jeweiligen Produkts; der easyall-Assistent kann solche Details direkt in den Versicherungsbedingungen nachschlagen.

Zusatzversicherungen sind freiwillig und privatrechtlich: Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder Anträge ablehnen. Planen Sie einen Neuabschluss deshalb mit Vorlauf zur Reise — nach der Gesundheitsprüfung dauert der Entscheid je nach Kasse einige Tage bis wenige Wochen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu: Falsche Angaben können den Vertrag gefährden.

Arztrechnung aus dem Ausland: so rechnen Sie ab

Bewahren Sie nach einer Behandlung alle Originalbelege auf. Arztrechnungen reichen Sie bei Ihrer Kasse per App (Foto), Kundenportal oder Post ein; die Rückerstattung erfolgt in der Regel innert zwei bis vier Wochen — abzüglich der Kostenbeteiligung.

Zur Kostenbeteiligung gehören die Franchise (Erwachsene CHF 300 bis 2500, Kinder CHF 0 bis 600) und danach 10 Prozent Selbstbehalt, höchstens CHF 700 pro Jahr für Erwachsene beziehungsweise CHF 350 für Kinder.

Längere Reisen — und die Checkliste vor der Abreise

Die Grundversicherung lässt sich grundsätzlich nicht pausieren; die Ausnahme ist Militär- oder Zivildienst von mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen. Bei Zusatzversicherungen bieten manche Kassen für längere Auslandsaufenthalte eine Sistierung an — fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach, massgebend sind die AVB.

Wer vor der Reise ohnehin die Zusatzversicherungen überprüft, kann sie über easyall leistungsorientiert vergleichen — beim Abschluss einer Zusatzversicherung gibt es zudem einen Cashback; der genaue Betrag wird vor dem Antrag angezeigt.

  • Versichertenkarte einpacken: Mit der EHIC auf der Rückseite sind Notfallbehandlungen in EU/EFTA-Ländern über die Grundversicherung gedeckt.
  • Reiseziel einordnen: Ausserhalb Europas zahlt die OKP höchstens das Doppelte des Schweizer Tarifs — für USA, Kanada, Japan oder Australien Zusatzschutz prüfen.
  • Bestehende Police prüfen: Enthält Ihr ambulanter Zusatz bereits eine Auslanddeckung samt Rettung und Rückführung?
  • Neuabschluss mit Vorlauf planen: Der Entscheid des Versicherers dauert nach der Gesundheitsprüfung einige Tage bis wenige Wochen.
  • Im Behandlungsfall: Originalbelege aufbewahren und der Kasse einreichen.

Häufige Fragen

Bin ich mit der EHIC in Europa vollständig gedeckt?
In EU/EFTA-Ländern deckt die Grundversicherung Notfallbehandlungen zu den Tarifen der dortigen Sozialversicherung; als Nachweis dient die EHIC auf der Rückseite Ihrer Versichertenkarte. Rettung, Transport und Rückführung aus dem Ausland können dagegen sehr teuer werden — viele ambulante Zusatzversicherungen decken diese Kosten unbegrenzt.
Reicht die Grundversicherung für Ferien in den USA?
Oft nicht: Ausserhalb Europas übernimmt die OKP höchstens das Doppelte des Schweizer Tarifs. Gerade in Ländern mit hohen Gesundheitskosten wie den USA, Kanada, Japan oder Australien empfiehlt sich eine Zusatzversicherung mit Auslanddeckung oder eine Reiseversicherung.
Brauche ich zusätzlich zur ambulanten Zusatzversicherung noch eine Reiseversicherung?
Nicht zwingend — viele ambulante Zusätze enthalten die Auslanddeckung bereits, teils inklusive Rettung und Rückführung aus dem Ausland. Massgebend sind die AVB Ihres Produkts; der easyall-Assistent kann die Details direkt in den Versicherungsbedingungen nachschlagen.
Kann ich die Krankenkasse während einer Weltreise pausieren?
Die Grundversicherung grundsätzlich nicht — die Ausnahme ist Militär- oder Zivildienst von mehr als 60 aufeinanderfolgenden Tagen. Bei Zusatzversicherungen bieten manche Kassen für längere Auslandsaufenthalte eine Sistierung an; fragen Sie direkt bei Ihrer Kasse nach, massgebend sind die AVB.

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