Erstinformation nach Art. 45 VAG

Diese Informationen stellen wir Ihnen als Versicherungsvermittlerin gemäss Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) vor Abschluss eines Versicherungsvertrags zur Verfügung.

Stand: Oktober 2026 — Version 2026-10.1

Archivkopie der aktuell gültigen Fassung (Version 2026-10.1).

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1. Identität und Kontakt

easyall GmbH, Stäffiserweg 13, 4500 Solothurn, Schweiz. UID: CHE-340.663.846. E-Mail: info@easyall.ch. Betreiberin der Online-Plattform easyall.ch.

2. FINMA-Registrierung

Die easyall GmbH ist im öffentlichen Register der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA als ungebundene Versicherungsvermittlerin eingetragen (Register-Nr. F01522147). Verantwortliche registrierte Person: Furkan Akin (Register-Nr. F01540224). Sie können die Einträge jederzeit unter www.finma.ch/de/ueberwachung/versicherungsvermittler/registersuche überprüfen.

3. Status: ungebundene Vermittlerin

Wir sind als ungebundene Versicherungsvermittlerin im Sinne von Art. 40 ff. VAG tätig. Wir sind an keine Versicherungsgesellschaft gebunden und stehen in einem Treueverhältnis zu Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer. Unser Angebot richtet sich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. In der Grundversicherung (KVG) vergleichen wir die Krankenversicherer, die in unseren Vergleich einbezogen sind; einzelne Krankenversicherer sind derzeit nicht enthalten. Zusatzversicherungen (VVG) vergleichen und vermitteln wir nur für unsere Partnerversicherer. Abschlusskanal und Beratung: Vergleich, Beratung und Abschluss erfolgen digital über easyall.ch. Wir betreiben keine telefonische Kaltakquise; Vergleich und Antrag starten Sie selbst über easyall.ch. Die Plattform erhebt Ihren Bedarf aus Ihren Angaben und erstellt daraus nach festen, von easyall verantworteten Regeln eine begründete Empfehlung auf Basis erfasster Produkt- und Leistungsdaten mit Quellenangabe. Unsere Entschädigung durch die Versicherer und der Cashback fliessen weder in die Empfehlung noch in die Sortierung des Vergleichs ein. Den Entscheid treffen Sie. Für Fragen steht unser Support per E-Mail und Chat zur Verfügung. easy und der Chat-Assistent sind KI-gestützte Assistenten der Plattform; massgebend sind die Regeln der Plattform und die Versicherungsbedingungen.

4. Entschädigung (Art. 45b VAG)

Für die Vermittlung werden wir ausschliesslich von den Versicherern entschädigt; Ihnen stellen wir keine Gebühren in Rechnung. Die Entschädigung ist eine Abschlussprovision je vermitteltem Vertrag; einzelne Versicherer können zusätzlich volumen- oder bestandsabhängige Entschädigungen ausrichten, die nicht in den Cashback einfliessen. Massgebend sind die Obergrenzen der Branchenvereinbarung der Krankenversicherer (BVV 3.0), die der Bundesrat insoweit für allgemeinverbindlich erklärt hat: Grundversicherung höchstens CHF 70 pro versicherte Person, Zusatzversicherungen höchstens 16 Netto-Monatsprämien (fakturierte Prämie) pro Abschluss. Die effektiven Sätze ergeben sich aus dem jeweiligen Partnervertrag und unterscheiden sich je nach Versicherer; sie liegen derzeit zwischen 10 und 16 Netto-Monatsprämien pro Zusatzversicherung, bei einzelnen Produkten begrenzt auf einen Höchstbetrag in Franken; in der Grundversicherung betragen sie höchstens CHF 70 pro Person. Die voraussichtliche Entschädigung für Ihren Antrag zeigen wir Ihnen vor der Unterzeichnung an. Auf Anfrage legen wir Ihnen die effektiv erhaltenen Beträge offen. Die Entschädigung für die Grundversicherung verbleibt vollständig bei easyall; auf die Grundversicherung gewähren wir keinen Cashback. Schliessen Sie über uns eine Zusatzversicherung ab, geben wir 40 % der Provision nach einem pauschalen Abzug von 10 % für das Stornorisiko als einmaligen Cashback an Sie weiter. Bei einzelnen Versicherern gilt ein tieferer Satz oder ein Höchstbetrag. Massgebend ist der Betrag, den wir Ihnen vor dem Einreichen Ihres Antrags anzeigen; er ändert sich nur aus den in den AGB (Ziff. 5.3) genannten Gründen, etwa wenn die Prämie gemäss Police höher oder tiefer ist. Bei einem Antrag für mehrere Personen berechnen wir den Cashback aus den Zusatzversicherungen aller versicherten Personen und zahlen ihn an die antragstellende Person aus. Der Cashback wird frühestens 15 Tage nach Beginn der Zusatzversicherung fällig, sofern der Versicherer den Antrag angenommen hat, die Zusatzversicherung in Kraft ist und Sie Ihren Antrag nicht widerrufen haben; wir überweisen ihn innert 30 Tagen nach Fälligkeit auf ein Konto, das auf Ihren Namen lautet. Endet die Zusatzversicherung vor Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Beginn, kann er zurückgefordert werden (im ersten Jahr ganz, im zweiten Jahr zur Hälfte). Die Einzelheiten regeln die AGB (Ziff. 5).

5. Interessenkonflikte (Art. 45a VAG)

Als ungebundene Vermittlerin werden wir von den Versicherern entschädigt (Abschnitt Entschädigung). Daraus können Interessenkonflikte entstehen, die wir Ihnen offenlegen: Die Provision und damit auch Ihr Cashback sind je Versicherer und Produkt unterschiedlich hoch. Zusatzversicherungen vergleichen und vermitteln wir nur für Versicherer, mit denen wir zusammenarbeiten (Partnerversicherer); in der Grundversicherung sind einzelne Krankenversicherer derzeit nicht in unserem Vergleich enthalten. Anträge bei Ihrem bisherigen Versicherer oder bei einer Gesellschaft derselben Versicherungsgruppe nehmen wir nicht entgegen, weil die Versicherer dafür in der Regel keine Provision bezahlen; für Änderungen wenden Sie sich direkt an Ihren Versicherer. Für Sie kann das bedeuten, dass ein passendes Angebot in unserem Vergleich fehlt oder über uns nicht abgeschlossen werden kann. Einzelne Versicherer entschädigen uns nur für bestimmte Vertragsformen oder Personen, etwa nur für Mehrjahresverträge oder nur bis zu einem bestimmten Alter. Entschädigt ein Versicherer nur Mehrjahresverträge, bieten wir seine Produkte über easyall nur in dieser Form an und weisen Sie im Antrag darauf hin; erhalten wir für eine Person keine Entschädigung, entfällt für sie der Cashback, was Sie vor dem Einreichen am angezeigten Betrag sehen. Unsere Vorkehrungen: Die Sortierung im Vergleich (nach Prämie oder, wenn Sie dies wählen, alphabetisch) und unsere Empfehlung berücksichtigen weder Provision noch Cashback; wir nennen Ihnen offen, wie wir entschädigt werden; den Entscheid treffen Sie.

6. Aus- und Weiterbildung (Art. 43 VAG)

Die bei der FINMA registrierte Person hat die Prüfung «Versicherungsvermittler/in VBV» bestanden. Einen Nachweis erhalten Sie auf Anfrage.

7. Haftung

Für Sorgfaltspflichtverletzungen bei der Vermittlungstätigkeit haftet die easyall GmbH nach den gesetzlichen Bestimmungen (Einzelheiten: AGB Ziff. 8). Für Vermögensschäden aus der Vermittlungstätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung im gesetzlich vorgesehenen Umfang (Art. 41 Abs. 2 lit. d VAG i. V. m. Art. 189 AVO).

8. Datenbearbeitung

Wir bearbeiten Ihre Personendaten gemäss unserer Datenschutzerklärung. Die Gesundheitsangaben in Ihrem Antrag bearbeiten wir nur für diesen Antrag und nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung, die Sie beim Einreichen erteilen; weitergegeben werden sie nur an den von Ihnen gewählten Versicherer. In gespeicherten Antragsentwürfen speichern wir keine Gesundheitsangaben. Ihre Antragsangaben und Unterlagen erhält der von Ihnen gewählte Versicherer, ein Kündigungsschreiben Ihr bisheriger Versicherer und für Auszahlungen von Cashback und Empfehlungsbonus unsere Bank. Haben Sie sich über eine Empfehlung registriert, sieht die empfehlende Person Ihren Vornamen und das Datum Ihrer Registrierung, nicht aber Ihren Versicherer, Ihre Prämien oder Ihren Cashback (AGB Ziff. 6.5). Daneben setzen wir vertraglich gebundene Dienstleister ein, die in unserem Auftrag Daten speichern oder übermitteln (z. B. Datenbank und Dokumente bei Amazon Web Services in der Region Zürich, E-Mail-Versand). Weitere Empfänger, etwa Behörden, wenn wir dazu verpflichtet sind, nennt die Datenschutzerklärung. Für den Chat-Assistenten, easy und das Auslesen hochgeladener Policen nutzen wir den KI-Dienstleister Anthropic; die Bearbeitung erfolgt unter anderem in den USA und stützt sich auf die Standardvertragsklauseln in den Standardbedingungen von Anthropic. In Nachrichten an den Chat-Assistenten und an easy ersetzen wir erkannte Gesundheitsangaben vor der Übermittlung durch einen Platzhalter; ganz ausschliessen können wir eine Übermittlung aber nicht. Hochgeladene Policen übermitteln wir vollständig. Bitte machen Sie deshalb im Chat keine Gesundheitsangaben und decken Sie solche in einer Police vor dem Hochladen ab. Die AHV-Nummer erfragen wir nicht; benötigt ein Versicherer sie, kann er sie direkt bei Ihnen erfragen. Zur Dokumentation der Vermittlung zeichnen wir Ihre Eingaben und Interaktionen auf der Plattform (Rechner, Policen-Import, easy, Chat, Antrag) in einem internen Verlaufsprotokoll auf. Zu jedem Antrag erstellen wir ein Beratungsprotokoll, das Sie in Ihrem Kundenkonto finden. Von unseren Protokollen erhält der Versicherer routinemässig höchstens das Beratungsprotokoll; Auszüge aus dem Verlaufsprotokoll geben wir nur bekannt, wenn wir dazu verpflichtet sind, etwa bei einer Beschwerde oder Stichprobenkontrolle nach der Branchenvereinbarung der Krankenversicherer, oder wenn es zur Wahrung unserer Rechte nötig ist. Das Verlaufsprotokoll zu einem eingereichten Antrag können Sie jederzeit unter info@easyall.ch anfordern. Die Nachweise der Vermittlung (unter anderem Ihre Angaben und die gewählten Produkte, der Stand des Antrags, Ihre Einwilligungen, diese Erstinformation, das Beratungsprotokoll samt Verlaufsprotokoll sowie Kündigungsschreiben und Versandnachweise) bewahren wir bis zehn Jahre nach Ablauf des Jahres auf, in dem die Vermittlung abgeschlossen wurde (Art. 127 OR); kam kein Vertrag zustande, etwa weil der Versicherer den Antrag abgelehnt hat oder der Antrag zurückgezogen, widerrufen oder geschlossen wurde, sieben Jahre. Buchhaltungsunterlagen, etwa zu Provisionen, Cashback und Empfehlungsbonus, bewahren wir zehn Jahre auf (Art. 958f OR). Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen, hochgeladene Gesundheitsunterlagen, die Gesundheitsdeklaration zu Ihrem Antrag, die Bankverbindung aus dem Antrag, die Unterschriftsbilder sowie Ausweis- und Policenkopien bewahren wir auf, bis der Versicherer entschieden hat, die Kündigung versandt ist und allfällige Rückfragen erledigt sind; nicht eingereichte Antragsentwürfe, solange Sie den Antrag noch fortsetzen können. Für diese Daten richten wir die automatische Löschung derzeit ein (Übergangsregelung): Gesundheitsangaben, Bankverbindung und Unterschriftsbilder 90 Tage nach dem Entscheid des Versicherers bzw. der Schliessung des Antrags (Unterschriftsbilder nicht, bevor die Kündigung versandt ist), Ausweis- und Policenkopien sechs Monate nach dem Entscheid des Versicherers und der erledigten Kündigung, Entwürfe zwei Jahre nach der letzten Änderung; die Gesundheitsdeklaration zu Ihrem Antrag bewahren wir danach nur bei zustande gekommenen Verträgen mit den Nachweisen auf. Bis dahin prüfen wir die Bestände mindestens monatlich. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung im Abschnitt «Aufbewahrungsdauer».

9. Fragen und Beanstandungen

Bei Fragen oder Beanstandungen erreichen Sie uns unter info@easyall.ch oder über das Kontaktformular. Wir unterstehen der Aufsicht der FINMA.

Kurzfassung im Antragsformular

Informationen zur Versicherungsvermittlung (Art. 45 VAG)

  • Vermittlerin: easyall GmbH, Stäffiserweg 13, 4500 Solothurn (UID CHE-340.663.846).
  • Status: ungebundene Versicherungsvermittlerin — nicht an einzelne Versicherungsgesellschaften gebunden. FINMA-Register Nr. F01522147 (Prüfung: finma.ch).
  • Abschlusskanal und Beratung: Vergleich, Beratung und Abschluss erfolgen digital über easyall.ch. Wir betreiben keine telefonische Kaltakquise; Vergleich und Antrag starten Sie selbst über easyall.ch. Die Plattform erhebt Ihren Bedarf aus Ihren Angaben und erstellt daraus nach festen, von easyall verantworteten Regeln eine begründete Empfehlung auf Basis erfasster Produkt- und Leistungsdaten mit Quellenangabe (Zusatzversicherungen: Produkte unserer Partnerversicherer). Unsere Entschädigung und der Cashback fliessen weder in die Empfehlung noch in die Sortierung des Vergleichs ein. Den Entscheid treffen Sie. Für Fragen steht unser Support per E-Mail und Chat zur Verfügung. easy und der Chat-Assistent sind KI-gestützte Assistenten der Plattform; massgebend sind die Regeln der Plattform und die Versicherungsbedingungen. Unser Angebot richtet sich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Einzelne Krankenversicherer sind derzeit nicht im Vergleich enthalten.
  • Entschädigung: easyall wird von den Versicherern entschädigt (Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person, Zusatzversicherungen höchstens 16 Netto-Monatsprämien pro Abschluss; effektive Sätze je nach Partnervertrag derzeit zwischen 10 und 16 Netto-Monatsprämien, bei einzelnen Produkten begrenzt auf einen Höchstbetrag in Franken, in der Grundversicherung höchstens CHF 70 pro Person). Einzelne Versicherer können zusätzlich volumen- oder bestandsabhängige Entschädigungen ausrichten, die nicht in den Cashback einfliessen. Effektive Beträge legen wir auf Anfrage offen. Die Entschädigung für die Grundversicherung verbleibt bei easyall. Bei Zusatzversicherungen geben wir 40 % der Provision nach einem pauschalen Abzug von 10 % für das Stornorisiko als einmaligen Cashback an Sie weiter; bei einzelnen Versicherern gilt ein tieferer Satz oder Höchstbetrag. Massgebend ist der für Ihren Antrag angezeigte Betrag; er ändert sich nur aus den in AGB Ziff. 5.3 genannten Gründen. Bei mehreren versicherten Personen erhält die antragstellende Person den ganzen Cashback. Fälligkeit (frühestens 15 Tage nach Beginn der Zusatzversicherung), Auszahlung (innert 30 Tagen nach Fälligkeit) und Rückforderung bei Ende innert zwei Jahren (im ersten Jahr ganz, im zweiten zur Hälfte): AGB Ziff. 5.
  • Interessenkonflikte: Provision und Cashback sind je Versicherer unterschiedlich hoch; Zusatzversicherungen vermitteln wir nur für Partnerversicherer; Anträge bei Ihrem bisherigen Versicherer oder dessen Gruppe nehmen wir nicht entgegen. Einzelne Versicherer entschädigen uns nur für bestimmte Vertragsformen oder Personen: Zahlt ein Versicherer nur für Mehrjahresverträge, bieten wir seine Produkte nur in dieser Form an und weisen im Antrag darauf hin; zahlt er für eine Person nichts (z. B. ab einem bestimmten Alter), entfällt für sie der Cashback. Empfehlung und Sortierung berücksichtigen weder Provision noch Cashback. Einzelheiten: Erstinformation.
  • Haftung: Für Sorgfaltspflichtverletzungen bei der Vermittlung haftet die easyall GmbH; dafür besteht eine Berufshaftpflichtversicherung (Art. 41 Abs. 2 lit. d VAG).
  • Aus- und Weiterbildung (Art. 43 VAG): Die bei der FINMA registrierte Person hat die Prüfung «Versicherungsvermittler/in VBV» bestanden; Nachweis auf Anfrage.
  • Datenbearbeitung: gemäss unserer Datenschutzerklärung. Gesundheitsangaben aus dem Antrag bearbeiten wir nur für diesen Antrag und nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung beim Einreichen; weitergegeben werden sie nur an den gewählten Versicherer, und im Übrigen bearbeiten sie nur vertraglich gebundene Dienstleister in unserem Auftrag (z. B. für die Speicherung). In Entwürfen speichern wir sie nicht. Was Sie selbst im Chat, bei easy oder in einer hochgeladenen Police angeben, bearbeitet unser KI-Dienstleister Anthropic (siehe Datenschutzerklärung). Zur Dokumentation der Vermittlung zeichnet easyall Ihre Eingaben und Interaktionen auf der Plattform (Rechner, Policen-Import, easy, Chat, Antrag) in einem internen Verlaufsprotokoll auf. Das Beratungsprotokoll erhalten Sie in Ihrem Konto; das Verlaufsprotokoll zu Ihrem Antrag können Sie jederzeit unter info@easyall.ch anfordern. Von den Protokollen erhält der Versicherer routinemässig höchstens das Beratungsprotokoll; Auszüge aus dem Verlaufsprotokoll nur, wenn wir dazu verpflichtet sind (z. B. bei einer Beschwerde oder Stichprobenkontrolle nach der Branchenvereinbarung) oder es zur Wahrung unserer Rechte nötig ist.

Bestätigung im Antragsformular

Ich habe diese Informationen vor der Antragstellung zur Kenntnis genommen. Der Kontakt kam auf meine eigene Initiative über easyall.ch zustande (keine telefonische Kaltakquise), und ich genehmige das Beratungsprotokoll, das easyall aus meinen Angaben und dem aufgezeichneten Verlauf erstellt und mir nach der Einreichung in meinem Konto zustellt.

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