Grundversicherung: Pflicht ab dem ersten Lebenstag
Für Neugeborene gilt die Versicherungspflicht in der Grundversicherung (OKP) ab Geburt. Die Anmeldung bei einer Krankenkasse muss innert 3 Monaten erfolgen; Versicherungsschutz und Prämienpflicht gelten dann rückwirkend ab dem Geburtstag. Jede Kasse muss jedes Kind ohne Gesundheitsprüfung aufnehmen — die Leistungen sind gesetzlich überall identisch, entscheidend sind darum Prämie und Modell. Solange sich das gesunde Neugeborene mit der Mutter im Spital aufhält, läuft die Pflege über die Mutterschaftsleistungen der Mutter.
Kinder zahlen deutlich tiefere Prämien als Erwachsene. Die Franchise liegt bei CHF 0 bis 600 — bei Babys ist CHF 0 meist sinnvoll, da Kontrolluntersuchungen und Arztbesuche häufig sind. Der Selbstbehalt beträgt maximal CHF 350 pro Jahr, und der Spitalbeitrag von CHF 15 pro Tag entfällt für Kinder. Ab dem dritten Kind gewähren viele Kassen zusätzliche Rabatte. Die Unfalldeckung muss eingeschlossen sein, da Kinder keinen Unfallschutz über einen Arbeitgeber haben.
Zusatzversicherungen: Vor der Geburt entfällt die Gesundheitsprüfung
Zusatzversicherungen nach VVG sind freiwillig und privatrechtlich: Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder einen Antrag ganz ablehnen. Genau hier liegt der Wert des vorgeburtlichen Abschlusses: Melden Sie Ihr Kind bereits während der Schwangerschaft an, entfällt die Gesundheitsprüfung — das Kind wird ohne Vorbehalte aufgenommen, unabhängig davon, wie die Geburt verläuft.
Nach der Geburt kehrt sich die Lage um: Schon kleinere Befunde oder Komplikationen bei der Geburt können zu Vorbehalten oder Ablehnungen führen. Der vorgeburtliche Abschluss ist deshalb einer der wenigen Momente, in denen sich Versicherungsschutz auf Vorrat sichern lässt. Wählen Sie dabei bewusst: Viele Produkte haben mehrjährige Mindestlaufzeiten (häufig 3 Jahre). Von Gesetzes wegen ist jede Krankenzusatzversicherung spätestens auf Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündbar (revVVG Art. 35a, 3 Monate Frist); massgebend sind die AVB des Produkts.
Welche Deckungen sich für Kinder prüfen lassen
Was sinnvoll ist, hängt von Ihren Prioritäten und dem Budget ab. Typische Bausteine für Kinder sind:
- Ambulante Zusätze: höhere Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen (die OKP vergütet Kindern nur CHF 180 pro Jahr), Rettung und Transport, Auslanddeckung, teils Präventionsbeiträge.
- Spitalzusatz: freie Spitalwahl in der ganzen Schweiz («Allgemein ganze Schweiz») bis hin zu Halbprivat oder Privat — vorgeburtlich abgeschlossen ohne Vorbehalte.
- Zahnzusatz: Zahnkorrekturen und Zahnspangen zahlt die OKP nicht. Zahnversicherungen kennen oft Wartefristen und später eine Prüfung des Zahnstatus — der Abschluss lange vor dem Bedarf, ideal vor der Geburt, ist entscheidend.
- Komplementärmedizin: Behandlungen durch nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten deckt erst eine entsprechende Zusatzversicherung.
Schritt für Schritt: So gehen Sie vor
Ein realistischer Fahrplan für werdende Eltern:
Praktisch: Im easyall-Rechner erfassen Sie die ganze Familie in einem Vergleich und reichen alles in einem Antrag ein — Gesundheitsfragen werden nur gestellt, wo sie nötig sind, und Kinder unterschreiben nicht.
- Ab dem zweiten Trimester: Zusatzversicherungen vergleichen — mit Blick auf Leistungen, Wartefristen und Mindestlaufzeiten, nicht nur auf die Prämie.
- Vorgeburtlich beantragen: Antrag mit dem voraussichtlichen Geburtstermin einreichen und die schriftliche Aufnahmebestätigung aufbewahren.
- Nach der Geburt: der Kasse Name und Geburtsdatum melden, damit die Police definitiv ausgestellt wird; die OKP-Anmeldung innert 3 Monaten erledigen — je früher, desto besser.
- Police kontrollieren: Franchise, eingeschlossene Unfalldeckung und alle beantragten Zusatzdeckungen prüfen.
Auch an sich selbst denken: Mutterschaft und eigene Deckung
Die OKP deckt Kontrolluntersuchungen, Geburt und Nachsorge. Ab der 13. Schwangerschaftswoche bis 8 Wochen nach der Geburt entfällt für die Mutter zudem die Kostenbeteiligung — keine Franchise und kein Selbstbehalt auf allen Leistungen.
Wer für die Geburt ein Zweibettzimmer oder freie Arztwahl wünscht, braucht dafür eine eigene Spitalzusatzversicherung — und hier gilt: Bei bereits laufender Schwangerschaft kennen viele Versicherer Einschränkungen, solche Deckungen also möglichst früh abschliessen. Goldene Regel für alle Wechsel: Die bestehende Zusatzversicherung erst kündigen, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt.
Prämienjahr 2026 — und der Blick auf 2027
Die aktuell angezeigten Prämien sind die vom BAG genehmigten Prämien 2026. Ende September/Anfang Oktober werden die Prämien 2027 publiziert — danach läuft die Wechselsaison: Wer die Grundversicherung des Kindes (oder die eigene) per 1. Januar 2027 wechseln will, muss die Kündigung bis Ende November bei der bisherigen Kasse eintreffen lassen.
Für das Neugeborene heisst das: Die OKP startet unabhängig davon ab Geburt — und im Herbst lohnt sich der frische Blick auf die ganze Familie. easyall vergleicht dabei zuerst die Deckung; beim Abschluss einer Zusatzversicherung erhalten Sie zudem einen Cashback, dessen Betrag vor dem Antrag angezeigt wird.
Sık sorulan sorular
- Bis wann muss ich mein Baby vorgeburtlich anmelden?
- Einen gesetzlichen Stichtag gibt es nicht; massgebend sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers. In der Praxis gilt: je früher, desto besser — ideal ist der Antrag im zweiten Trimester, damit die Aufnahmebestätigung deutlich vor dem Geburtstermin vorliegt.
- Was passiert, wenn ich die 3-Monats-Frist für die OKP-Anmeldung verpasse?
- Bei rechtzeitiger Anmeldung gelten Schutz und Prämien rückwirkend ab Geburt. Bei verspäteter Anmeldung kann der Schutz erst ab dem Beitritt beginnen und ein Prämienzuschlag anfallen — melden Sie Ihr Kind deshalb so rasch wie möglich an.
- Muss mein Kind bei derselben Kasse versichert sein wie ich?
- Nein. Jede Person kann bei einer anderen Kasse versichert sein, und auch Grund- und Zusatzversicherung dürfen bei unterschiedlichen Anbietern liegen. Für Familien lohnt sich ein gemeinsamer Vergleich — auch wegen möglicher Rabatte ab dem dritten Kind.
- Kann der Versicherer mein Kind trotz vorgeburtlicher Anmeldung ablehnen?
- Bei der vorgeburtlichen Anmeldung entfällt die Gesundheitsprüfung; das Kind wird ohne gesundheitsbedingte Vorbehalte aufgenommen. Verbindlich ist die schriftliche Aufnahmebestätigung des Versicherers — bewahren Sie diese gut auf.
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