Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Archivkopie der aktuell gültigen Fassung (Version 2026-10.1).
1. Geltungsbereich, Vertragspartnerin und Kontakt
1.1 Vertragspartnerin. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Leistungen der easyall GmbH, Stäffiserweg 13, 4500 Solothurn, Schweiz, E-Mail: info@easyall.ch (nachfolgend «easyall» oder «wir»), auf der Plattform easyall.ch.
1.2 Nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Unsere Vermittlungs-, Kündigungs-, Cashback- und Empfehlungsleistungen richten sich an Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Anträge nehmen wir nur für Personen mit Wohnsitz in der Schweiz entgegen, nicht aber für Personen mit Wohnsitz im Ausland, zum Beispiel Grenzgängerinnen und Grenzgänger.
1.3 Geltung. Diese AGB gelten für Sie, sobald Sie sie bei der Eröffnung eines Kundenkontos oder beim Einreichen eines Antrags durch Anklicken akzeptieren. Für einen Antrag gilt die Fassung, die Sie beim Einreichen akzeptiert haben (Ziff. 11.3). Nutzen Sie die Website ohne Kundenkonto, beachten Sie bitte die Ziffern 2 und 3.
1.4 Weitere Dokumente. Über uns als Versicherungsvermittlerin und über unsere Entschädigung informiert Sie die Erstinformation nach Art. 45 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Wie wir Personendaten bearbeiten, erklärt die Datenschutzerklärung. Für Ihren Versicherungsvertrag gelten die Vertragsbedingungen des Versicherers.
2. Leistungen, Grenzen und Kosten
2.1 Unsere Leistungen. easyall bietet auf easyall.ch insbesondere:
- Vergleichsrechner und Empfehlung: Vergleich der Prämien der Grundversicherung (KVG) und der Zusatzversicherungen (VVG) der einbezogenen Versicherer sowie eine Empfehlung, die easyall nach festen, eigenen Regeln aus Ihren Angaben erstellt.
- Versicherungsvermittlung: Einreichen Ihres Antrags beim gewählten Versicherer über die Plattform (Ziff. 4).
- Kündigungsservice: auf Ihren Wunsch die Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung (Ziff. 7).
- Cashback-Programm: eine Beteiligung an unserer Provision, wenn Sie über uns eine Zusatzversicherung abschliessen (Ziff. 5).
- Empfehlungsprogramm: ein Bonus für die Weiterempfehlung der Plattform (Ziff. 6).
- KI-Assistenten und Policen-Import: der Chat-Assistent, der Begleiter «easy» und das KI-gestützte Auslesen Ihrer bisherigen Police (Ziff. 3.5).
- Arztsuche im Antrag: für Versicherungsmodelle mit Hausarzt- oder Praxiswahl ein allgemeines Namens- und Adressverzeichnis von Ärztinnen, Ärzten und Praxen, das auf den Netzwerkdaten eines Versicherers beruht; es hilft Ihnen, Ihre Hausarztpraxis im Antrag anzugeben (Ziff. 2.6).
- Prämien-Alarm: ein kostenloser E-Mail-Hinweis, wenn die neuen Prämien verfügbar sind. Sie können ihn jederzeit über den Link in jeder E-Mail abbestellen.
- Kundenkonto: eine Übersicht über Ihre Anträge und Dokumente (z. B. das Beratungsprotokoll), über Cashback und Empfehlungen sowie Nachrichten an uns.
2.2 Kosten und Entschädigung. Unsere Leistungen sind für Sie kostenlos. easyall wird für die Vermittlung von den Versicherern entschädigt. Art und Umfang dieser Entschädigung, einschliesslich der Berechnungsgrundlagen und Bandbreiten, legen wir in der Erstinformation offen; auf Anfrage nennen wir Ihnen die effektiv erhaltenen Beträge (Art. 45b VAG). Die Entschädigung für die Grundversicherung verbleibt bei easyall. Über mögliche Interessenkonflikte informiert Sie die Erstinformation (Art. 45a VAG).
2.3 Prämien sind Richtwerte. Die angezeigten Prämien und Rabatte sind Berechnungen auf Grundlage der Tarifdaten, die uns vorliegen. Verbindlich sind allein die Police und die Vertragsbedingungen des Versicherers; Abweichungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Für den angezeigten Cashback gilt Ziff. 5.3. Im Einzelnen:
- Die Prämien der Grundversicherung beruhen auf den vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) genehmigten Prämien des jeweiligen Jahres. Davon ziehen wir die Rückverteilung der Umweltabgaben ab, die die Versicherer auf der Prämienrechnung abziehen. Unsere Prämien können deshalb leicht von den Bruttoprämien abweichen, die an anderen Stellen veröffentlicht werden (z. B. auf priminfo.admin.ch).
- Die Prämien der Zusatzversicherungen berechnen wir mit den Tarifen der Partnerversicherer, die uns vorliegen. Die Versicherer können ihre Tarife ändern. Über Vorbehalte und Prämienzuschläge entscheiden sie selbst (Ziff. 4.5).
- Familien- und Kombinationsrabatte berücksichtigen wir, soweit die Versicherer ihre Regeln dazu veröffentlichen. Rabatte, deren Höhe der Versicherer nicht veröffentlicht, sind im angezeigten Preis nicht enthalten. Massgebend ist der Rabatt gemäss Police.
2.4 Keine vollständige Marktabdeckung. Unser Vergleich umfasst nicht den gesamten Markt. Zusatzversicherungen vergleichen und vermitteln wir nur für unsere Partnerversicherer. Auch in der Grundversicherung sind einzelne Krankenversicherer derzeit nicht im Vergleich enthalten. Anträge bei Ihrem bisherigen Versicherer oder bei einer Gesellschaft derselben Versicherungsgruppe nehmen wir nicht entgegen (Ziff. 5.9). Unsere Empfehlung bezieht sich nur auf die Produkte, die im Vergleich enthalten sind.
2.5 Empfehlung. Die Empfehlung erstellt easyall nach festen, von easyall verantworteten Regeln aus Ihren Angaben und den erfassten Produkt- und Leistungsdaten. Unsere Entschädigung durch die Versicherer und der Cashback fliessen weder in die Empfehlung noch in die Sortierung des Vergleichs (nach Prämie oder, wenn Sie dies wählen, alphabetisch) ein. Den Entscheid treffen Sie.
2.6 Arztsuche. Das Verzeichnis in der Arztsuche beruht auf den Netzwerkdaten eines einzelnen Versicherers und dient nur als Namens- und Adressverzeichnis. Es kann veraltet oder unvollständig sein und sagt nichts darüber aus, ob der von Ihnen gewählte Versicherer eine Praxis für Ihr Versicherungsmodell anerkennt. Das prüft der Versicherer; massgebend ist sein aktuelles Verzeichnis. Klären Sie bitte vor der Wahl eines Hausarzt- oder HMO-Modells beim Versicherer und bei der Praxis ab, ob die Praxis für Ihr Modell anerkannt ist und Sie als Patientin oder Patient aufnimmt.
3. Nutzung der Plattform
3.1 Nutzung ohne Konto. Den Vergleichsrechner und die Ratgeber können Sie ohne Registrierung nutzen.
3.2 Kundenkonto. Für Anträge, Cashback und das Empfehlungsprogramm benötigen Sie ein Kundenkonto. Machen Sie bei der Registrierung wahre Angaben, halten Sie diese aktuell und behandeln Sie Ihre Zugangsdaten vertraulich. Pro Person ist nur ein Kundenkonto zulässig. Vermuten Sie einen Missbrauch Ihres Kontos, informieren Sie uns bitte umgehend unter info@easyall.ch.
3.3 Pflichten bei der Nutzung. Sie verpflichten sich insbesondere:
- keine falschen oder irreführenden Angaben zu machen;
- die Plattform nicht missbräuchlich zu nutzen, etwa mit falschen Identitäten, mit Manipulationsversuchen oder durch das Umgehen von Sicherheitsmassnahmen;
- ohne unsere schriftliche Zustimmung keine automatisierten Zugriffe durchzuführen (z. B. Scraping oder Bots);
- keine Rechte Dritter zu verletzen.
3.4 Datenbezug und Schutz vor Missbrauch. Die Vergleichsdaten auf der Plattform (Prämien, Produkte, Leistungsbeschreibungen und Texte) sind für Ihren persönlichen Gebrauch bestimmt. Ohne schriftliche Zustimmung von easyall untersagt sind:
- der automatisierte Massenabruf;
- das systematische Kopieren und das Auslesen (Scraping);
- die Nutzung dieser Daten für konkurrierende Dienste oder für das Training von KI-Modellen.
Zum Schutz der Plattform begrenzen wir die Zahl der Anfragen und erkennen und sperren automatisierte Zugriffe. Automatisierten Zugriffen können wir gekennzeichnete Testdaten ausliefern. easyall behält sich sämtliche Rechte nach dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG, insbesondere Art. 5 lit. c) und nach dem Urheberrechtsgesetz (URG) vor.
Die Kantonstabelle der Grundversicherungsprämien unter easyall.ch/praemien/kantone (einschliesslich CSV-Download) dürfen Sie unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International (CC BY 4.0) weiterverwenden, wenn Sie die Quelle mit «Quelle: easyall.ch» angeben.
Für Datenlizenzen und eine weitergehende Nutzung der Vergleichsdaten wenden Sie sich bitte an info@easyall.ch.
3.5 KI-Assistenten und Policen-Import.
- Der Chat-Assistent und der Begleiter «easy» sind KI-gestützte Assistenten. Sie helfen bei der Bedienung und können Fragen zu Produkten und Prämien beantworten und die Empfehlung von easyall erläutern. Ihre Antworten können unvollständig oder fehlerhaft sein.
- Die Assistenten sind nicht für Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung bestimmt.
- Die Empfehlung erstellt easyall nach eigenen Regeln (Ziff. 2.5). Ihre Auswahl ändert easy nur, wenn Sie dies anklicken.
- Werte, die aus einer hochgeladenen Police ausgelesen werden, prüfen Sie bitte, bevor Sie sie übernehmen. Prüfen Sie vor der Unterzeichnung alle Angaben im Antrag.
- Verbindlich sind die Vertragsunterlagen des Versicherers, die Police und das Beratungsprotokoll.
- Gesundheitsfragen, Unterschrift und Zahlungsangaben machen Sie selbst, nie eine KI. Bitte geben Sie im Chat keine Gesundheitsangaben ein.
- Es ist untersagt, die Assistenten zu manipulieren oder automatisiert abzufragen.
- Die Assistenten nutzen Sprachmodelle unseres Dienstleisters Anthropic. Wie dabei Daten bearbeitet werden, erklärt die Datenschutzerklärung.
- Für die Haftung gilt Ziff. 8.
4. Versicherungsvermittlung
4.1 Status. easyall ist bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA als ungebundene Versicherungsvermittlerin registriert (Register-Nr. F01522147). Wir sind an keinen Versicherer gebunden und stehen in einem Treueverhältnis zu Ihnen als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer (Art. 40 Abs. 2 VAG).
4.2 Vermittlungsauftrag. Mit dem Einreichen eines Antrags beauftragen Sie easyall:
- den Antrag zu prüfen und ihn mit den nötigen Unterlagen an den gewählten Versicherer weiterzuleiten (Ziff. 4.4);
- den Antrag bis zum Entscheid des Versicherers zu begleiten und Sie über den Stand zu informieren;
- auf Ihren Wunsch Ihre bisherige Versicherung zu kündigen (Ziff. 7).
Ergänzend gelten die Bestimmungen über den einfachen Auftrag (Art. 394 ff. des Obligationenrechts, OR). Der Auftrag ist für Sie kostenlos.
4.3 Ablauf des Antrags. Ein Antrag auf der Plattform läuft in diesen Schritten ab:
- Sie wählen im Vergleich die gewünschten Produkte.
- Sie erfassen die Angaben zu allen Personen, die versichert werden sollen. Bei Zusatzversicherungen beantworten Sie die Gesundheitsfragen des Versicherers. Die nötigen Unterlagen laden Sie hoch oder reichen sie, soweit der Versicherer dies zulässt, später nach (Ziff. 4.8).
- Vor der Unterzeichnung erhalten Sie die Erstinformation nach Art. 45 VAG und die Vertragsunterlagen des Versicherers, insbesondere die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, und bestätigen deren Erhalt.
- Auf der Übersicht prüfen Sie alle Angaben und können sie korrigieren. Ändert sich die berechnete Prämie vor dem Einreichen, zeigen wir Ihnen die neue Prämie an, und Sie unterzeichnen erneut.
- Sie genehmigen das Beratungsprotokoll, akzeptieren diese AGB, nehmen die Datenschutzerklärung zur Kenntnis und erteilen die nötigen Einwilligungen. Haben Sie sich über eine Empfehlung registriert, akzeptieren Sie zudem die Bedingungen des Empfehlungsprogramms (Ziff. 6.5).
- Sie und alle volljährigen mitversicherten Personen unterzeichnen digital (Ziff. 4.9).
- Sie reichen den Antrag ein. Danach erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail; den Stand sehen Sie in Ihrem Kundenkonto.
Bis zum Einreichen können Sie jederzeit abbrechen. Einen gespeicherten Entwurf leiten wir nicht an Versicherer weiter. Gesundheitsangaben speichern wir in einem Entwurf nicht; setzen Sie einen Entwurf fort, beantworten Sie die Gesundheitsfragen erneut.
4.4 Prüfung und Weiterleitung. Vor der Weiterleitung prüfen wir Ihren Antrag auf Vollständigkeit. Die Prüfung erfolgt durch eine bei der FINMA registrierte Person oder unter ihrer Verantwortung. Wir halten sie in der Regel in einem Nachtrag zum Beratungsprotokoll fest, den Sie in Ihrem Kundenkonto finden. Eine Risikoprüfung nehmen wir nicht vor; sie ist Sache des Versicherers. Anschliessend leiten wir den Antrag auf dem Weg an den Versicherer weiter, den dieser vorsieht, zum Beispiel über sein Vermittlerportal oder per E-Mail. Der Versicherer erhält dabei die Angaben und Unterlagen, die er für die Prüfung des Antrags verlangt, insbesondere:
- die Antragsangaben;
- bei Zusatzversicherungen Ihre Gesundheitsangaben (Gesundheitsdeklaration);
- die hochgeladenen Unterlagen, z. B. Ausweis- und Policenkopien;
- je nach Versicherer die Unterschriften sowie unser Beratungsprotokoll oder das Protokollformular des Versicherers.
4.5 Vertragsschluss. Der Versicherungsvertrag kommt ausschliesslich zwischen Ihnen und dem Versicherer zustande, und zwar erst, wenn der Versicherer Ihren Antrag annimmt. easyall ist nicht Vertragspartei. In der Grundversicherung muss der Versicherer in seinem örtlichen Tätigkeitsbereich jede versicherungspflichtige Person aufnehmen (Art. 5 lit. i des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes, KVAG); zu Zahlungsausständen beim bisherigen Versicherer siehe Ziff. 7.3. Über Anträge für Zusatzversicherungen entscheidet der Versicherer frei, auch über Vorbehalte und Prämienzuschläge.
4.6 Ihre Angaben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Angaben im Antrag sind Sie verantwortlich. Das gilt auch für Angaben zu mitversicherten Personen und insbesondere für die Gesundheitsfragen der Zusatzversicherung.
- Verschweigen Sie eine erhebliche Gefahrstatsache, nach der der Versicherer gefragt hat, oder geben Sie sie unrichtig an, kann der Versicherer die Zusatzversicherung kündigen, und zwar innert vier Wochen, nachdem er davon erfahren hat.
- Kündigt er, entfällt seine Leistungspflicht auch für bereits eingetretene Schäden, soweit diese Tatsache ihren Eintritt oder Umfang beeinflusst hat. Bereits erbrachte Leistungen dafür kann er zurückfordern (Art. 6 VVG).
- Betrifft die Verletzung nur eine von mehreren versicherten Personen, kann der Vertrag für die übrigen Personen bestehen bleiben (Art. 7 VVG).
Stellen Sie nach dem Einreichen einen Fehler fest, melden Sie ihn uns bitte umgehend an info@easyall.ch; wir leiten die Korrektur an den Versicherer weiter.
4.7 Beratungsprotokoll und Verlaufsprotokoll. Zu jedem Antrag erstellt easyall ein Beratungsprotokoll. Sie genehmigen es vor dem Einreichen digital und finden es danach in Ihrem Kundenkonto. Zusätzlich führt easyall ein internes Verlaufsprotokoll Ihrer Eingaben und Interaktionen auf der Plattform (Vergleichsrechner, Policen-Import, easy, Chat-Assistent, Antragsformular). Von unseren Protokollen erhält der Versicherer routinemässig höchstens das Beratungsprotokoll. Auszüge aus dem Verlaufsprotokoll geben wir nur bekannt, wenn wir dazu verpflichtet sind, etwa bei einer Beschwerde oder Stichprobenkontrolle nach der Branchenvereinbarung der Krankenversicherer, oder wenn es zur Wahrung unserer Rechte nötig ist. Das Verlaufsprotokoll zu Ihrem Antrag können Sie jederzeit unter info@easyall.ch anfordern.
4.8 Unterlagen und Frist. Für die Vermittlung benötigen wir für jede Person, die versichert werden soll, eine Kopie des Ausweises und – bei einem Wechsel – ihrer bisherigen Police. Die Policenkopie brauchen wir, um Ihre bisherige Deckung zu prüfen, um das Kündigungsschreiben zu erstellen und damit der neue Versicherer den Antrag prüfen kann. Verlangt der Versicherer bestimmte Unterlagen bereits mit dem Antrag, laden Sie diese vor dem Einreichen hoch. Haben Sie diese Unterlagen beim Einreichen nicht hochgeladen, laden Sie sie bitte innert 7 Tagen in Ihrem Kundenkonto hoch; wir erinnern Sie per E-Mail daran. Verlangt der Versicherer nachträglich weitere Unterlagen, teilen wir Ihnen dies und eine allfällige Frist mit; reichen Sie diese Unterlagen bitte umgehend ein.
Solange Unterlagen fehlen, können wir den Antrag nicht vollständig bearbeiten. Wir leiten ihn grundsätzlich erst weiter, wenn die Unterlagen vorliegen, und versenden erst dann die Kündigung Ihrer bisherigen Versicherung. Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen: Für einen Wechsel der Grundversicherung auf den 1. Januar muss die Kündigung spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eintreffen (Ziff. 7.3). Reichen Sie fehlende Unterlagen deshalb so früh wie möglich ein. Wird die Zeit bis zum 30. November knapp, weisen wir Sie darauf hin. Sie können Ihre bisherige Versicherung dann auch selbst kündigen; teilen Sie uns dies bitte mit.
Liegen die Unterlagen 30 Tage nach dem Einreichen nicht vollständig vor, schliessen wir den Antrag, ohne ihn an den Versicherer weiterzuleiten, und informieren Sie per E-Mail. Sie können jederzeit einen neuen Antrag stellen.
Nachteile, die entstehen, weil Sie Unterlagen nicht, unvollständig oder verspätet einreichen, zum Beispiel ein verpasster Kündigungstermin oder die Schliessung des Antrags, hat easyall nicht zu vertreten. Ziff. 8.2 bleibt vorbehalten.
4.9 Digitale Unterschrift, mitversicherte Personen und Minderjährige.
- a) Antrag, Gesundheitsdeklaration und allfällige Kündigungsschreiben unterzeichnen Sie auf der Plattform mit einer Unterschrift, die Sie mit Maus oder Finger zeichnen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Einreichens. Sie anerkennen diese digitale Unterschrift als verbindlich und ermächtigen easyall, sie auf diesen Dokumenten anzubringen. Sie ist keine qualifizierte elektronische Signatur im Sinne von Art. 14 Abs. 2bis OR. Verlangt ein Versicherer eine eigenhändige Unterschrift, informieren wir Sie; dann ist Ihre Mitwirkung nötig.
- b) Die antragstellende Person muss volljährig und urteilsfähig sein. Jede volljährige mitversicherte Person unterzeichnet selbst und gibt dabei ihre eigenen Erklärungen ab (Einwilligung für ihre Gesundheitsangaben und, falls gewählt, Auftrag und Vollmacht für die Kündigung ihrer bisherigen Versicherung).
- c) Für minderjährige Kinder unterzeichnet die antragstellende Person als gesetzliche Vertretung. Sie bestätigt, dass sie die elterliche Sorge innehat und bei gemeinsamer elterlicher Sorge im Einvernehmen mit dem anderen Elternteil handelt. Minderjährig ist, wer am Tag des Einreichens das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat.
- d) Sie können auch einen Antrag nur für Ihr minderjähriges Kind oder nur für Ihre minderjährigen Kinder stellen. Dann sind Sie als Elternteil die antragstellende Person, ohne selbst versichert zu werden, und unterzeichnen für die Kinder als gesetzliche Vertretung (Bst. c).
- e) Wer Angaben zu anderen Personen macht, sorgt dafür, dass diese Angaben richtig und vollständig sind. Er oder sie informiert die betroffenen Personen darüber, dass ihre Angaben an easyall und an den Versicherer weitergegeben werden (siehe Datenschutzerklärung).
4.10 Widerrufsrecht bei Zusatzversicherungen. Einen Antrag für eine Zusatzversicherung können Sie innert 14 Tagen, nachdem Sie ihn gestellt haben, widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht (z. B. per E-Mail). Die Frist ist eingehalten, wenn Sie den Widerruf am letzten Tag der Frist dem Versicherer mitteilen oder der Post übergeben (Art. 2a VVG).
- Richten Sie den Widerruf direkt an den Versicherer und senden Sie uns bitte umgehend eine Kopie an info@easyall.ch.
- Senden Sie den Widerruf nur an uns, leiten wir ihn umgehend an den Versicherer weiter. Für die Frist massgebend bleibt aber die Mitteilung an den Versicherer.
- Nach einem Widerruf entsteht kein Cashback (Ziff. 5.4).
- Erfahren wir vor dem Versand der Kündigung von Ihrem Widerruf, kündigen wir Ihre bisherige Zusatzversicherung nicht. Damit ein Widerruf noch berücksichtigt werden kann, versenden wir diese Kündigung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist und einiger zusätzlicher Tage für den Postlauf (Ziff. 7.4).
- Für den Versand dieser Kündigung und für die Fälligkeit des Cashbacks rechnen wir die Widerrufsfrist vorsichtshalber ab dem Tag, an dem wir Ihren Antrag an den Versicherer weiterleiten, und zählen drei Tage für den Postlauf dazu.
- Für die Grundversicherung gilt dieses Widerrufsrecht nicht. Widerrufen Sie die Zusatzversicherung, hat das keinen Einfluss auf den Wechsel Ihrer Grundversicherung.
4.11 Widerruf des Auftrags. Sie können den Vermittlungsauftrag und die Vollmacht für die Kündigung jederzeit widerrufen, zum Beispiel per E-Mail an info@easyall.ch (Art. 34 und 404 OR).
- Ist Ihr Antrag noch nicht an den Versicherer weitergeleitet, leiten wir ihn nicht mehr weiter.
- Ist er bereits weitergeleitet, teilen wir dem Versicherer auf Ihren Wunsch mit, dass Sie den Antrag zurückziehen. Ob das noch möglich ist, richtet sich nach dem Versicherungsrecht und dem Entscheid des Versicherers (für Zusatzversicherungen siehe Ziff. 4.10).
- Eine bereits versandte Kündigung können wir nicht zurücknehmen.
Der Widerruf ist kostenlos und löst für sich allein keine Rückforderung eines Cashbacks aus.
5. Cashback-Programm
5.1 Voraussetzung und Umfang. Schliessen Sie über easyall eine Zusatzversicherung (VVG) ab, erhalten Sie einen einmaligen Cashback.
- Auf die Grundversicherung (KVG) gewähren wir keinen Cashback und keine anderen geldwerten Vorteile. Die Entschädigung für die Grundversicherung (höchstens CHF 70 pro versicherte Person) verbleibt bei easyall.
- Der Cashback setzt nicht voraus, dass Sie auch Ihre Grundversicherung über easyall wechseln. Ein Wechsel der Grundversicherung hat keinen Einfluss auf den Cashback.
- Der Cashback wird je Antrag aus den Zusatzversicherungen aller Personen berechnet, die mit dem Antrag versichert werden. Wir schreiben ihn dem Kundenkonto der antragstellenden Person gut, über das der Antrag eingereicht wurde, und zahlen ihn an sie aus. Das gilt auch für den Anteil, der auf Zusatzversicherungen mitversicherter Personen entfällt. Volljährige mitversicherte Personen sind damit einverstanden und bestätigen das mit ihrer Unterschrift im Antrag; eine Aufteilung unter den Beteiligten ist deren Sache. Eine Rückforderung (Ziff. 5.6 und 5.7) richtet sich an die antragstellende Person.
5.2 Höhe. Der Cashback beträgt 40 % der Abschlussprovision, die easyall für die vermittelte Zusatzversicherung vom Versicherer erhält, nach einem pauschalen Abzug von 10 % dieser Provision für das Stornorisiko (das Risiko, dass der Versicherer Provision zurückfordert). Beispiel: Beträgt die Provision CHF 1'000, beträgt der Cashback CHF 360 (CHF 1'000 abzüglich des pauschalen Abzugs von 10 % ergibt CHF 900; davon 40 %).
- Die Provision richtet sich nach der Vereinbarung von easyall mit dem Versicherer. Grundlage ist die Prämie der Zusatzversicherung, die der Versicherer in Rechnung stellt, nach Abzug allfälliger Familien- oder Kombinationsrabatte.
- Mit einzelnen Versicherern gilt ein tieferer Satz oder ein Höchstbetrag. Der Cashback ist dann tiefer oder kann ganz entfallen. Der Betrag, den wir Ihnen vor dem Einreichen anzeigen, berücksichtigt dies bereits (Ziff. 5.3).
- Der pauschale Abzug von 10 % ist endgültig. Er gilt unabhängig davon, ob und wann ein Versicherer tatsächlich Provision zurückfordert, und wird nicht nachträglich ausbezahlt.
5.3 Angezeigter Betrag und Anpassungen. Vor dem Einreichen Ihres Antrags zeigen wir Ihnen den Cashback für Ihren Antrag an. Massgebend ist dieser angezeigte Betrag. Spätere Änderungen unserer Cashback-Konditionen gelten nur für künftige Anträge.
Der angezeigte Betrag beruht auf der Prämie der Zusatzversicherung, die im Vergleich berechnet wurde. Bis zur Auszahlung passen wir ihn nur in den folgenden Fällen an, jeweils mit denselben Konditionen:
- Die Prämie der Zusatzversicherung gemäss Police weicht von der berechneten ab, zum Beispiel wegen eines Prämienzuschlags, eines Rabatts, den der Versicherer nicht veröffentlicht, eines anderen Produkts oder einer nur teilweisen Annahme. Ist die Prämie höher, steigt der Cashback; ist sie tiefer, sinkt er.
- Der Versicherer bezahlt für diesen Vertrag keine oder eine tiefere Provision, weil Angaben im Antrag unrichtig oder unvollständig waren (Ziff. 5.7) oder weil eine versicherte Person bereits bei ihm oder bei einer Gesellschaft derselben Versicherungsgruppe versichert war (Ziff. 5.9).
Vorbehalten bleibt die Berichtigung offensichtlicher Rechen- oder Anzeigefehler (vgl. Art. 24 Abs. 3 OR). Jede Anpassung sehen Sie in Ihrem Kundenkonto. Nach der Auszahlung ist der Betrag endgültig; vorbehalten bleibt die Rückforderung nach Ziff. 5.6 und 5.7.
5.4 Fälligkeit. Der Cashback wird 15 Tage nach dem Beginn der Zusatzversicherung gemäss Police fällig, wenn zu diesem Zeitpunkt:
- der Versicherer den Antrag angenommen hat und die Zusatzversicherung in Kraft ist,
- die Widerrufsfrist nach Art. 2a VVG, gerechnet ab der Weiterleitung Ihres Antrags an den Versicherer, einschliesslich Postlauf abgelaufen ist (Ziff. 4.10) und
- Sie Ihren Antrag nicht widerrufen haben.
Sind diese Voraussetzungen erst später erfüllt, wird der Cashback fällig, sobald sie erfüllt sind. Lehnt der Versicherer den Antrag ab oder ziehen Sie ihn zurück oder widerrufen ihn, entsteht kein Cashback.
5.5 Auszahlung. Wir zahlen den Cashback derzeit ausschliesslich per Banküberweisung auf ein Konto in der Schweiz (IBAN mit Ländercode CH) aus, das auf Ihren Namen lautet. Andere Auszahlungswege bieten wir derzeit nicht an.
- Die IBAN erfassen Sie in Ihrem Kundenkonto. Sie sind dafür verantwortlich, dass sie richtig ist und das Konto auf Ihren Namen lautet.
- Überweisen wir auf die von Ihnen erfasste IBAN, hat easyall ihre Zahlungspflicht erfüllt. Das gilt nicht, wenn wir hätten erkennen müssen, dass die Angabe falsch ist.
- Fällige Beträge überweisen wir innert 30 Tagen nach Fälligkeit auf Ihr Konto. Solange Sie keine IBAN erfasst haben, bleibt der fällige Betrag in Ihrem Kundenkonto gutgeschrieben, und wir weisen Sie dort darauf hin. Wir zahlen ihn innert 30 Tagen aus, nachdem Sie eine IBAN erfasst haben.
- Der Anspruch verjährt nach den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. zehn Jahre ab Fälligkeit (Art. 127 und 130 OR).
5.6 Rückforderung bei Ende innert zwei Jahren. Endet die über easyall abgeschlossene Zusatzversicherung vor Ablauf von zwei Jahren seit ihrem Beginn, zum Beispiel weil Sie oder eine mitversicherte Person sie kündigen oder zu einem anderen Versicherer wechseln, kann easyall den dafür ausbezahlten Cashback wie folgt zurückfordern:
- bei Ende innerhalb des ersten Jahres seit Beginn: 100 %;
- bei Ende im zweiten Jahr: 50 %.
Endet die Zusatzversicherung nur teilweise (z. B. für einzelne Produkte oder Personen), gilt dies für den entsprechenden Teil des Cashbacks.
Keine Rückforderung erfolgt:
- soweit die Zusatzversicherung wegen des Todes einer versicherten Person endet;
- wenn der Versicherer den Vertrag aus Gründen beendet, die weder Sie noch eine mitversicherte Person zu vertreten haben.
Zu vertreten sind insbesondere eine Verletzung der Anzeigepflicht (Art. 6 VVG) und ein Zahlungsverzug. Besteht die Zusatzversicherung mindestens zwei Jahre, ist eine Rückforderung wegen ihrer Beendigung ausgeschlossen.
5.7 Weitere Rückforderungsgründe, Fristen und Verrechnung.
- easyall kann einen ausbezahlten Cashback auch zurückfordern, soweit er auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben im Antrag beruht, für die Sie nach Ziff. 4.6 verantwortlich sind. Das gilt insbesondere, wenn der Versicherer für den Vertrag keine Provision bezahlt oder sie zurückfordert, weil eine versicherte Person bereits bei ihm oder bei einer Gesellschaft derselben Versicherungsgruppe versichert war (Ziff. 5.9).
- Widerrufen Sie Ihren Antrag nach der Auszahlung noch wirksam (Art. 2a VVG), erstatten Sie den Cashback zurück.
- Jede Rückforderung ist auf den ausbezahlten Betrag begrenzt.
- easyall macht eine Rückforderung innert 12 Monaten geltend, nachdem sie vom Rückforderungsgrund erfahren hat (bei Ziff. 5.6: von der Beendigung der Zusatzversicherung). Eine Rückforderung nach Ziff. 5.6 macht easyall zudem spätestens vier Jahre nach dem Beginn der Zusatzversicherung geltend.
- Einen zurückgeforderten Betrag erstatten Sie innert 30 Tagen nach unserer schriftlichen Aufforderung; eine E-Mail genügt.
- easyall kann Rückforderungen mit Ihren anderen Guthaben bei easyall verrechnen, insbesondere mit fälligem Cashback oder Empfehlungsbonus.
- Für sich allein lösen keine Rückforderung aus: ein Widerruf des Vermittlungsauftrags (Ziff. 4.11), die Löschung Ihres Kundenkontos und ein Wechsel Ihrer Grundversicherung.
5.8 Steuern und Bestätigung. In Ihrem Kundenkonto können Sie jährlich eine Bestätigung der im Kalenderjahr ausbezahlten Beträge herunterladen. Die steuerliche Behandlung von Cashback und Empfehlungsbonus liegt in Ihrer Verantwortung und richtet sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen. easyall erteilt keine Steuerberatung.
5.9 Bestehende Versicherung. Anträge bei dem Versicherer, bei dem Sie gemäss Ihren Angaben bereits versichert sind, oder bei einer Gesellschaft derselben Versicherungsgruppe (z. B. Galenos oder sana24 in der Visana-Gruppe, Avenir oder Philos in der Groupe Mutuel) nimmt die Plattform nicht entgegen, weil die Versicherer dafür in der Regel keine Provision bezahlen. Für Änderungen Ihrer Versicherung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Versicherer. Stellt sich nachträglich heraus, dass eine versicherte Person bereits bei diesem Versicherer oder dieser Gruppe versichert war, und bezahlt der Versicherer deshalb keine Provision, entfällt der Cashback insoweit (Ziff. 5.3 und 5.7).
5.10 Missbrauch. Bei Missbrauch des Cashback-Programms, zum Beispiel durch falsche Angaben oder Scheinanträge, entfällt der Cashback. Bereits ausbezahlte Beträge können wir zurückfordern.
5.11 Änderungen. easyall kann die Cashback-Konditionen für künftige Anträge ändern (Ziff. 11). Für bereits eingereichte Anträge gilt Ziff. 5.3.
6. Empfehlungsprogramm
6.1 Teilnahme. Mit Ihrem Kundenkonto erhalten Sie einen persönlichen Empfehlungslink und einen Empfehlungscode. Damit können Sie die Plattform easyall.ch weiterempfehlen.
6.2 Zuordnung. Eine Empfehlung wird nur berücksichtigt, wenn die empfohlene Person bei ihrer Registrierung Ihren Link verwendet oder Ihren Code eingibt. Eine spätere Zuordnung ist nicht möglich, auch nicht für Personen, die bereits ein Kundenkonto haben.
6.3 Empfehlungsbonus. Für jede empfohlene Person entsteht höchstens ein Empfehlungsbonus, und zwar aus dem ersten vom Versicherer angenommenen Antrag, für den die empfohlene Person einen Cashback erhält.
- Der Bonus beträgt höchstens 10 % dieses Cashbacks und folgt dessen Anpassungen.
- Den Satz legen wir je Versicherer fest. Bei einzelnen Versicherern kann ein tieferer Satz gelten oder der Bonus entfallen.
- Erhält die empfohlene Person keinen Cashback, zum Beispiel weil sie nur die Grundversicherung wechselt, entsteht kein Empfehlungsbonus.
6.4 Fälligkeit, Auszahlung und Rückforderung. Der Empfehlungsbonus wird fällig, wenn der Cashback der empfohlenen Person fällig wird (Ziff. 5.4). Für Auszahlung, Rückforderung, Verrechnung und Steuern gelten die Ziffern 5.5 bis 5.8 sinngemäss. Wird der Cashback der empfohlenen Person ganz oder teilweise zurückgefordert, kann easyall den Empfehlungsbonus im gleichen Verhältnis zurückfordern.
6.5 Was die empfehlende Person sieht; Zustimmung der empfohlenen Person. Die empfehlende Person sieht in ihrem Kundenkonto zu jeder empfohlenen Person nur den Vornamen und das Datum der Registrierung. Ihre Empfehlungsboni sieht sie auf der Cashback-Seite nur als Summen («offen» und «ausbezahlt»), nie aufgeschlüsselt nach Personen. Beträge, Stand und Stornierungen zeigen wir im Kundenkonto nicht für einzelne empfohlene Personen an. In E-Mails zur Freigabe oder Auszahlung eines einzelnen Empfehlungsbonus kann die empfehlende Person dessen Betrag sehen, nicht aber den Namen der empfohlenen Person.
Versicherer, Produkte, Prämien, Cashback und Gesundheitsangaben der empfohlenen Person sieht die empfehlende Person nicht. Weil der Bonus einen Anteil am Cashback der empfohlenen Person beträgt, kann sie allerdings, wenn sie nur wenige Personen empfohlen hat, aus der Summe oder aus einer solchen E-Mail auf die Höhe dieses Cashbacks schliessen.
Wer sich über einen Empfehlungslink oder -code registriert hat, akzeptiert beim Einreichen des Antrags die Bedingungen des Empfehlungsprogramms nach dieser Ziffer 6. Wir speichern diese Zustimmung mit dem Antrag.
6.6 Keine Versicherungsvermittlung. Die empfehlende Person übt keine Versicherungsvermittlung aus. Sie empfiehlt ausschliesslich die Plattform easyall.ch, berät die empfohlene Person nicht und vermittelt keine Versicherungen. Vergleich, Information, Erstinformation nach Art. 45 VAG und Antragsabwicklung erfolgen ausschliesslich durch die easyall GmbH als registrierte ungebundene Versicherungsvermittlerin. Der Empfehlungsbonus ist ein Entgelt für die Weiterempfehlung der Plattform und keine Entschädigung für eine Vermittlungstätigkeit.
6.7 Unzulässiges Verhalten. Es ist unzulässig:
- sich selbst zu empfehlen;
- mehrere Kundenkonten zu eröffnen;
- falsche Identitäten zu verwenden;
- Empfehlungen als unerwünschte Massenwerbung (Spam) zu verbreiten.
In diesen Fällen können wir Sie vom Empfehlungsprogramm ausschliessen. Ein Empfehlungsbonus, der auf einem solchen Verhalten beruht, entfällt oder kann zurückgefordert werden. Der Empfehlungsbonus ist persönlich und nicht übertragbar.
6.8 Änderung des Programms. easyall kann das Empfehlungsprogramm mit Wirkung für die Zukunft ändern oder beenden (Ziff. 11). Für den Empfehlungsbonus aus einem Antrag, den die empfohlene Person vor der Änderung eingereicht hat, gelten die bisherigen Bedingungen.
7. Kündigungsservice
7.1 Auftrag und Vollmacht. Wählen Sie im Antrag, dass easyall Ihre bisherige Grund- und/oder Zusatzversicherung kündigt, beauftragen und bevollmächtigen Sie easyall, für Sie und, als gesetzliche Vertretung, für Ihre minderjährigen Kinder:
- aus Ihren Antragsangaben die Kündigungsschreiben in Ihrem Namen zu erstellen;
- Ihre im Antrag geleistete digitale Unterschrift darauf anzubringen;
- die Schreiben auf den Versandtag zu datieren;
- sie an Ihren bisherigen Versicherer zu übermitteln;
- eine Kopie der Kündigungsbestätigung entgegenzunehmen.
Volljährige mitversicherte Personen erteilen Auftrag und Vollmacht für die Kündigung ihrer eigenen bisherigen Versicherung selbst, mit ihrer eigenen digitalen Unterschrift im Antrag; easyall bringt dann ihre Unterschrift auf ihrem Kündigungsschreiben an.
Der Kündigungsservice ist kostenlos. Sie können die Kündigung auch selbst vornehmen; teilen Sie uns dies bitte mit.
7.2 Versand. Die Kündigung übermitteln wir Ihrem bisherigen Versicherer je nach Situation elektronisch (z. B. per E-Mail oder über einen Kanal, den der Versicherer dafür vorsieht), per Post (in der Regel eingeschrieben) oder persönlich überbracht. Einen bestimmten Versandweg sagen wir nicht zu.
Den Versand dokumentieren wir mit Datum und Versandweg und bewahren eine Kopie des versandten Schreibens auf. Für die Frist massgebend ist, wann die Kündigung beim bisherigen Versicherer eintrifft, nicht der Poststempel.
7.3 Grundversicherung. Die Kündigung der Grundversicherung versenden wir unabhängig vom Entscheid über eine Zusatzversicherung und ohne die Widerrufsfrist abzuwarten, denn der neue Grundversicherer muss Sie aufnehmen (Ziff. 4.5). Wir versenden sie grundsätzlich erst, wenn der neue Versicherer Ihren Antrag für die Grundversicherung schriftlich angenommen hat und die nötigen Unterlagen vorliegen (Ziff. 4.8), und achten darauf, dass sie nach Möglichkeit rechtzeitig beim bisherigen Versicherer eintrifft. Fehlen Unterlagen und wird die Zeit bis zum Eintreffenstermin knapp, weisen wir Sie darauf hin; Sie können Ihre bisherige Grundversicherung dann auch selbst kündigen.
- Wechsel auf den 1. Januar: Die Kündigung muss spätestens am 30. November beim bisherigen Versicherer eingetroffen sein. Fällt dieser Tag auf einen Samstag oder Sonntag, rechnen Sie bitte mit dem letzten Werktag davor.
- Wechsel auf den 1. Juli: Die Kündigung muss spätestens am 31. März eingetroffen sein (Art. 7 Abs. 1 und 2 KVG). Dieser Wechsel ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel mit der ordentlichen Franchise und im Standardmodell.
- Das bisherige Versicherungsverhältnis endet erst, wenn der neue Versicherer dem bisherigen mitgeteilt hat, dass Sie ohne Unterbruch versichert sind (Art. 7 Abs. 5 KVG).
- Bestehen bei Ihrem bisherigen Versicherer gemahnte Ausstände (Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten), wird die Kündigung nur wirksam, wenn diese Ausstände bis zum Ablauf der Kündigungsfrist vollständig bezahlt sind (Art. 64a Abs. 6 KVG, Art. 105l KVV).
7.4 Zusatzversicherung. Beantragen Sie über easyall eine neue Zusatzversicherung, versenden wir die Kündigung Ihrer bisherigen Zusatzversicherung erst, wenn:
- die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt und
- die Widerrufsfrist nach Art. 2a VVG abgelaufen ist, zuzüglich einiger Tage für den Postlauf (zur Berechnung Ziff. 4.10).
Lehnt der neue Versicherer Ihren Antrag ab, kündigen wir Ihre bisherige Zusatzversicherung nicht; dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Antrag widerrufen und wir vor dem Versand davon erfahren (Ziff. 4.10).
Beantragen Sie keine neue Zusatzversicherung, versenden wir die Kündigung nach Eingang Ihres Antrags und der nötigen Unterlagen (Ziff. 4.8). Bitte beachten Sie: Kündigen Sie eine Zusatzversicherung ohne neue Deckung, können Sie diese später unter Umständen nur nach einer Gesundheitsprüfung, mit Vorbehalten oder gar nicht wieder abschliessen.
Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten richten sich nach den Bedingungen Ihres bisherigen Versicherers und nach Art. 35a VVG.
7.5 Nächstmöglicher Termin. Kann eine Kündigung auf den gewünschten Termin nicht mehr wirksam werden, gilt sie auf den nächstmöglichen Termin; so steht es auch im Kündigungsschreiben. Das kann zum Beispiel geschehen, wenn die Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers spät eintrifft oder Unterlagen fehlen. Bis zum nächstmöglichen Termin können Prämien für die bisherige und die neue Versicherung gleichzeitig anfallen. Erkennen wir, dass der gewünschte Termin nicht erreichbar ist, informieren wir Sie nach Möglichkeit.
7.6 Eigenhändige Unterschrift. Verlangt Ihr bisheriger Versicherer eine eigenhändig unterzeichnete Kündigung oder Vollmacht, informieren wir Sie. Dann ist Ihre Mitwirkung nötig: Sie drucken das Schreiben zum Beispiel aus, unterschreiben es und stellen es uns oder dem Versicherer zu. Die Kündigung kann sich dadurch verzögern.
7.7 Ihre Mitwirkung. Damit wir rechtzeitig kündigen können, müssen Ihre Angaben stimmen (bisheriger Versicherer, Policennummern, gewünschter Termin), und die nötigen Unterlagen müssen rechtzeitig vorliegen (Ziff. 4.8). Leiten Sie uns Schreiben Ihres bisherigen Versicherers zur Kündigung bitte umgehend weiter, und prüfen Sie die Kündigungsbestätigung.
7.8 Widerruf der Vollmacht. Sie können den Auftrag und die Vollmacht für die Kündigung jederzeit widerrufen (Ziff. 4.11). Eine bereits versandte Kündigung können wir nicht zurücknehmen. Ob Ihr bisheriger Versicherer einer Rücknahme zustimmt, entscheidet er.
7.9 Verantwortung. easyall ist nicht verantwortlich für verpasste Fristen, die zurückgehen auf:
- unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben oder Unterlagen von Ihnen oder von mitversicherten Personen;
- eine verspätete Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers, die easyall nicht zu vertreten hat;
- eine nötige eigenhändige Unterschrift, wenn wir Sie rechtzeitig informiert haben (Ziff. 7.6);
- fehlende Mitwirkung.
Im Übrigen gilt Ziff. 8.
8. Haftung
8.1 Grundsatz. easyall haftet Ihnen nach den gesetzlichen Bestimmungen für die getreue und sorgfältige Ausführung der Vermittlung und des Kündigungsservice (Art. 398 OR). Für Vermögensschäden aus der Vermittlungstätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung (Art. 41 Abs. 2 lit. d VAG).
8.2 Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Für Schäden, die easyall oder ihre Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursachen, haftet easyall ohne Einschränkung.
8.3 Umstände ausserhalb unseres Einflusses. easyall haftet nicht für Schäden, soweit sie auf Folgendes zurückgehen:
- Entscheide der Versicherer, zum Beispiel die Ablehnung eines Antrags, Vorbehalte, Prämienzuschläge, Prämien- oder Tarifänderungen und Leistungsentscheide;
- unrichtige oder veraltete Prämien-, Produkt- oder Leistungsdaten, die von Versicherern, vom BAG oder von anderen Dritten stammen, sofern easyall sie sorgfältig übernommen hat und der Fehler für easyall nicht erkennbar war;
- unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben, Unterlagen oder Mitwirkungshandlungen von Ihnen oder von mitversicherten Personen;
- Verzögerungen bei der Zustellung durch die Post oder andere Übermittlungsdienste, wenn easyall rechtzeitig versandt hat;
- vorübergehende Unterbrüche oder Störungen der Website, sofern easyall die übliche Sorgfalt beachtet hat.
Ziffer 8.2 bleibt in allen diesen Fällen vorbehalten.
8.4 Angezeigte Werte. Weichen die angezeigten Prämien oder Rabatte von der Police ab, begründet dies für sich allein keinen Anspruch gegenüber easyall. Für Ihren Versicherungsschutz und Ihre Prämie massgebend ist die Police (Ziff. 2.3). Für den Cashback gelten Ziff. 5.2 und 5.3.
9. Geistiges Eigentum
Die Inhalte der Website sind durch easyall oder die jeweiligen Rechteinhaber geschützt, insbesondere Texte, Grafiken, Logos, Software und Zusammenstellungen von Daten. Inhalte Dritter bleiben Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber, zum Beispiel Logos, Namen und Bedingungen der Versicherer. Ohne schriftliche Zustimmung von easyall dürfen Sie die Inhalte nur für Ihren persönlichen Gebrauch nutzen. Vorbehalten bleiben die Lizenz für die Kantonstabelle (Ziff. 3.4) und zwingende gesetzliche Nutzungsrechte.
10. Datenschutz
10.1 Wie wir Personendaten bearbeiten, erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie informiert Sie nach dem Datenschutzgesetz und ist nicht Bestandteil dieser AGB. Einwilligungen, etwa für die Bearbeitung von Gesundheitsangaben, holen wir im Antrag separat ein. Die Gesundheitsangaben im Antrag bearbeiten wir nur für diesen Antrag und nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung, die Sie beim Einreichen erteilen.
10.2 Die AHV-Nummer erfragen wir nicht. Benötigt ein Versicherer sie, kann er sie direkt bei Ihnen erfragen.
10.3 Welche Angaben eine empfehlende Person über Sie sieht, regelt Ziff. 6.5.
11. Änderungen der AGB
11.1 easyall kann diese AGB ändern, zum Beispiel bei neuen oder geänderten Leistungen, bei geänderten gesetzlichen oder behördlichen Vorgaben oder bei geänderten Vereinbarungen mit Versicherern.
11.2 Geänderte AGB veröffentlichen wir auf easyall.ch; sie gelten ab ihrer Veröffentlichung für die weitere Nutzung der Plattform und für neue Anträge. Über wesentliche Änderungen informieren wir in geeigneter Form, zum Beispiel mit einem Hinweis auf easyall.ch. Sind Sie mit einer Änderung nicht einverstanden, können Sie Ihr Kundenkonto jederzeit kostenlos kündigen (Ziff. 12).
11.3 Für Anträge, die Sie vor dem Inkrafttreten eingereicht haben, gilt die Fassung, die Sie beim Einreichen akzeptiert haben; das gilt auch für den Cashback aus diesen Anträgen. Regeln einer neueren Fassung, die ausschliesslich zu Ihren Gunsten sind (zum Beispiel die Fälligkeit nach Ziff. 5.4), wenden wir auch auf frühere Anträge an. Rückforderungsregeln nach Ziff. 5.6 gelten nur für Anträge, die unter dieser Fassung eingereicht wurden. Für neue Anträge akzeptieren Sie die dann geltende Fassung.
11.4 Frühere Fassungen dieser AGB erhalten Sie auf Anfrage an info@easyall.ch.
12. Kundenkonto: Kündigung und Löschung
12.1 Kündigung durch Sie. Sie können Ihr Kundenkonto jederzeit kündigen und seine Löschung verlangen. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an info@easyall.ch, bitte von der E-Mail-Adresse, die in Ihrem Konto hinterlegt ist.
12.2 Löschung und Aufbewahrung. Nach der Kündigung löschen oder anonymisieren wir in der Regel innert 30 Tagen Ihre Zugangsdaten und die Kontoangaben, die wir nicht mehr benötigen. Angaben zu eingereichten Anträgen, zu Kündigungen sowie zu Cashback- und Empfehlungsbuchungen bewahren wir auf, solange eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht oder wir sie als Beweismittel benötigen. Statt sie zu löschen, sperren wir sie dann für andere Zwecke. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung im Abschnitt «Aufbewahrungsdauer».
12.3 Laufende Aufträge. Die Kündigung des Kontos lässt Vermittlungs- und Kündigungsaufträge, die Sie bereits erteilt haben, unberührt, ausser Sie widerrufen sie ausdrücklich (Ziff. 4.11).
12.4 Offene Guthaben. Cashback und Empfehlungsbonus, die bereits fällig sind oder später fällig werden, zahlen wir auch nach der Kündigung Ihres Kontos nach Ziff. 5.5 aus; teilen Sie uns dafür eine IBAN mit. Rückforderungsrechte nach Ziff. 5.6 und 5.7 bleiben bestehen.
12.5 Sperrung durch easyall. Verstossen Sie gegen diese AGB, insbesondere durch Missbrauch (Ziff. 3.3, 5.10 und 6.7), kann easyall Ihr Konto sperren oder kündigen. Ansprüche, die bereits entstanden sind und nicht auf dem Verstoss beruhen, bleiben bestehen. Über laufende Anträge informieren wir Sie.
12.6 Inaktive Kundenkonten. Ein Kundenkonto, über das Sie keinen Antrag eingereicht haben, können wir löschen, wenn Sie sich 24 Monate lang nicht angemeldet haben. Eine solche Löschung kündigen wir Ihnen 30 Tage vorher per E-Mail an; melden Sie sich in dieser Zeit an, bleibt das Konto bestehen. Nicht gelöscht wird ein Konto mit einem offenen Guthaben oder mit einer Empfehlung, aus der noch ein Empfehlungsbonus entstehen kann.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt schweizerisches Recht.
13.2 Gerichtsstand ist Solothurn. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände, insbesondere der Gerichtsstand von Konsumentinnen und Konsumenten an ihrem Wohnsitz (Art. 32 und 35 der Zivilprozessordnung, ZPO).
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
13.4 Diese AGB liegen in mehreren Sprachen vor. Bei Abweichungen ist die deutsche Fassung massgebend.