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Brille und Kontaktlinsen: Was zahlt die Krankenkasse?

Geprüft durch easyall · Aktualisiert im August 2026 · 3 Min. Lesezeit

Wer eine Brille oder Kontaktlinsen braucht, zahlt in der Schweiz meist aus der eigenen Tasche — die Grundversicherung beteiligt sich nur in klar geregelten Fällen. Kinder und Jugendliche erhalten einen festen Jahresbeitrag, Erwachsene gehen in der Regel leer aus. Dieser Ratgeber zeigt, was die Grundversicherung bei Sehhilfen übernimmt, was ambulante Zusatzversicherungen leisten und worauf Sie beim Abschluss achten sollten.

Sehhilfen und Grundversicherung: die Ausgangslage

Die Leistungen der obligatorischen Grundversicherung (OKP) sind bei allen Kassen gesetzlich identisch. Brillen für Erwachsene gehören — wie Zahnbehandlungen (ausser bei Unfall oder schwerer Erkrankung) — zu den Leistungen, welche die OKP nicht übernimmt und für die es Zusatzversicherungen gibt. Bei Sehhilfen unterscheidet die Grundversicherung streng nach Alter: Für Kinder und Jugendliche gibt es einen festen Jahresbeitrag, für Erwachsene grundsätzlich keinen.

Kinder und Jugendliche: CHF 180 pro Kalenderjahr

Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Altersjahr vergütet die Grundversicherung CHF 180 pro Kalenderjahr an Brillengläser oder Kontaktlinsen. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung (Grundlage: MiGeL).

Den Beitrag holen Sie sich über die normale Rechnungsabwicklung: Rechnung per App (Foto), Kundenportal oder Post bei der Kasse einreichen und die Originalbelege aufbewahren. Reichen Sie Rechnungen auch dann ein, wenn die Franchise noch nicht erreicht ist — nur so wird der Franchisen-Stand korrekt geführt und die Jahresabrechnung stimmt. Die Rückerstattung erfolgt in der Regel innert 2–4 Wochen.

Erwachsene: nur in medizinischen Ausnahmefällen

Erwachsene erhalten aus der Grundversicherung grundsätzlich keinen Beitrag an Brillen oder Kontaktlinsen — die normale Korrektur einer Fehlsichtigkeit ist Privatsache. Ausnahmen bestehen nur bei bestimmten Augenerkrankungen oder nach Operationen, etwa bei Katarakt oder Keratokonus. Ob ein solcher Fall vorliegt, klärt die behandelnde Augenärztin oder der behandelnde Augenarzt.

Ambulante Zusatzversicherungen: höhere Beiträge — im Paket

Wer höhere Beiträge an Sehhilfen möchte, findet sie bei den ambulanten Zusatzversicherungen: Je nach Produkt sind typischerweise CHF 100–300 pro Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen versichert. Höhe und Bedingungen unterscheiden sich stark — massgebend sind immer die AVB des konkreten Produkts.

Rechnen Sie dabei ehrlich: Ein Brillenbeitrag allein trägt eine Jahresprämie selten. Ambulante Zusätze bündeln aber meist mehrere Leistungen, die zusammen den Ausschlag geben:

  • Beiträge an Fitnessabos, Sportkurse und Check-ups
  • Auslanddeckung: Ausserhalb Europas übernimmt die OKP höchstens das Doppelte des Schweizer Tarifs — das reicht in Ländern mit hohen Gesundheitskosten oft nicht; viele ambulante Zusätze schliessen diese Lücke.
  • Rettung und Transport: Die OKP zahlt 50% der Rettungskosten in der Schweiz bis maximal CHF 5000 pro Jahr — viele ambulante Zusätze decken Rettung und Rückführung aus dem Ausland unbegrenzt.
  • Ein Vorteil bei Sehhilfen: Viele ambulante Zusätze kennen keine Wartefristen — verbreitet sind diese eher bei Zahn- und Taggeldversicherungen.

Spielregeln nach VVG: Gesundheitsprüfung und Fristen

Ambulante Zusätze sind Zusatzversicherungen nach VVG — freiwillig und privatrechtlich. Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder einen Antrag ablehnen. Beantworten Sie die Fragen wahrheitsgetreu, denn falsche Angaben können den Vertrag gefährden. Und die goldene Regel beim Wechsel: Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung erst, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt.

Auch die Fristen sind strenger als in der Grundversicherung: Viele Produkte haben Mindestlaufzeiten — häufig drei Jahre, teils ein Jahr. Nach revVVG Art. 35a ist jede Krankenzusatzversicherung spätestens auf Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündbar (drei Monate Frist, Textform). Bei den meisten Kassen muss die Kündigung bis am 30. September eintreffen, damit der Vertrag per 31.12. endet. Idealer Start der neuen Police ist der 1. Januar; reichen Sie den Antrag dafür am besten bis Mitte August ein — so bleibt Zeit für die Aufnahmebestätigung und die 14-tägige Widerrufsfrist.

Checkliste: So gehen Sie vor

Damit bei Brille und Kontaktlinsen nichts liegen bleibt:

Der easyall-Vergleich setzt bewusst bei den Leistungen an: Der integrierte Assistent kann Brillenbeiträge und Bedingungen pro Produkt direkt in den AVB nachschlagen, und beim Abschluss einer Zusatzversicherung über easyall gibt es zudem einen Cashback — der genaue Betrag wird vor dem Antrag angezeigt.

  • Kinder bis 18: den OKP-Beitrag von CHF 180 pro Kalenderjahr nutzen — ärztliche Verordnung besorgen und die Rechnung einreichen.
  • Erwachsene: klären, ob eine medizinische Ausnahme vorliegt (bestimmte Augenerkrankungen, nach Operationen) — sonst zahlt die OKP nichts.
  • Beim Zusatz das Gesamtpaket bewerten: Brillenbeitrag plus Ausland-, Rettungs- und Fitnessleistungen — zuerst die Leistungen vergleichen, dann den Preis.
  • Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu beantworten; die alte Zusatzversicherung erst nach der schriftlichen Aufnahmebestätigung kündigen (Eingang bis 30. September für das Vertragsende per 31.12.).
  • Für den Nachwuchs: Zusatzversicherungen möglichst vor der Geburt anmelden — dann entfällt die Gesundheitsprüfung.

Häufige Fragen

Zahlt die Grundversicherung etwas an Brille oder Kontaktlinsen?
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Altersjahr ja: CHF 180 pro Kalenderjahr an Brillengläser oder Kontaktlinsen, mit ärztlicher Verordnung. Erwachsene erhalten grundsätzlich keinen Beitrag — Ausnahmen gibt es nur bei bestimmten Augenerkrankungen oder nach Operationen, etwa bei Katarakt oder Keratokonus.
Wie erhalte ich den Beitrag von CHF 180 für mein Kind?
Lassen Sie die Sehhilfe ärztlich verordnen und reichen Sie die Rechnung bei der Kasse ein — per App, Kundenportal oder Post; Originalbelege aufbewahren. Der Beitrag gilt pro Kalenderjahr, bis das 18. Altersjahr vollendet ist.
Lohnt sich eine Zusatzversicherung nur wegen der Brille?
Selten. Ambulante Zusätze zahlen typischerweise CHF 100–300 pro Jahr an Brillen oder Kontaktlinsen — das allein trägt eine Jahresprämie kaum. Entscheidend ist das Gesamtpaket aus Leistungen, die Sie wirklich nutzen: etwa Auslanddeckung, Rettung und Transport oder Beiträge an Fitness und Check-ups.
Kann mich der Versicherer ablehnen — und gibt es Wartefristen?
Ja. Zusatzversicherungen laufen nach VVG: Der Versicherer entscheidet nach einer Gesundheitsdeklaration und darf Vorbehalte anbringen oder ablehnen — kündigen Sie Bestehendes deshalb erst nach der schriftlichen Aufnahmebestätigung. Viele ambulante Zusätze kennen keine Wartefristen; verbreitet sind diese eher bei Zahn- und Taggeldversicherungen. Massgebend sind die AVB des Produkts.

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