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Zahnarztkosten bei Erwachsenen: Wann zahlt die Krankenkasse?

Geprüft durch easyall · Aktualisiert im August 2026 · 3 Min. Lesezeit

Kontrollen, Füllungen, grössere Eingriffe: Beim Zahnarzt zahlen Erwachsene in der Schweiz fast alles aus der eigenen Tasche, denn die Grundversicherung übernimmt Zahnbehandlungen nur in engen Ausnahmefällen. Wer diese Kosten absichern will, braucht eine Zahnzusatzversicherung — und dort entscheidet der Zeitpunkt des Abschlusses über die Deckung. Dieser Ratgeber zeigt, wann die OKP ausnahmsweise zahlt und worauf es beim Zahnzusatz ankommt.

Das zahlt die Grundversicherung beim Zahnarzt — und das nicht

Die obligatorische Grundversicherung (OKP) übernimmt Zahnbehandlungen nur bei Unfällen sowie bei schweren, unvermeidbaren Erkrankungen des Kausystems. Alles, was im zahnärztlichen Alltag anfällt — Kontrolluntersuchungen, Füllungen oder kieferorthopädische Behandlungen —, bezahlen Erwachsene selbst: Diese Kosten liegen schlicht ausserhalb des Leistungskatalogs der OKP.

Zum Ausnahmefall Unfall: Wer bei einem Arbeitgeber mindestens 8 Stunden pro Woche angestellt ist, ist über den Arbeitgeber (UVG) gegen Unfall versichert — ein Zahnunfall läuft dann in der Regel über diese Versicherung. Selbstständige und Nichterwerbstätige brauchen die Unfalldeckung dagegen in der Grundversicherung.

So funktioniert die Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherungen sind freiwillige, privatrechtliche Versicherungen nach VVG. Sie übernehmen in der Regel eine prozentuale Beteiligung an den Behandlungskosten bis zu einem Jahresmaximum. Bei den Zahnprodukten der easyall-Partnerversicherer liegt die Beteiligung je nach Produkt meist zwischen 50 und 80 Prozent; die Jahreslimiten reichen von wenigen hundert bis zu mehreren tausend Franken, einzelne Produkte kennen deutlich höhere Limiten. Auch die Kieferorthopädie ist nicht in jedem Produkt eingeschlossen.

Vergleichen Sie deshalb zuerst die Leistung und erst dann die Prämie: Entscheidend sind Deckungssatz, Jahresmaximum und die versicherten Behandlungen. Massgebend sind immer die AVB des jeweiligen Produkts — der easyall-Assistent kann Bedingungen und Limiten direkt darin nachschlagen.

Gesundheitsprüfung: Der Zeitpunkt entscheidet

Anders als in der Grundversicherung gibt es bei Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht: Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder den Antrag ablehnen. Bei Zahnversicherungen ist die Prüfung oft besonders gründlich — häufig wird ein Zahnstatus oder ein zahnärztliches Zeugnis verlangt.

Die Konsequenz: Ist eine Behandlung bereits absehbar, wird sie meist per Vorbehalt ausgeschlossen oder der Antrag abgelehnt. Der beste Zeitpunkt für den Abschluss ist deshalb, solange die Zähne unauffällig sind — nicht erst, wenn ein Befund vorliegt. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen in jedem Fall wahrheitsgetreu: Falsche Angaben können den Vertrag gefährden.

Wartefristen: der zweite Grund für den frühen Abschluss

Ein zweiter Grund für den frühen Abschluss sind Wartefristen: Einzelne Zusatzversicherungen zahlen Leistungen erst nach einer bestimmten Versicherungsdauer — verbreitet ist das gerade bei Zahnversicherungen. Wer erst abschliesst, wenn eine Behandlung ansteht, kommt also doppelt zu spät: Die Gesundheitsprüfung schliesst Absehbares aus, und die Wartefrist verschiebt den Leistungsbeginn zusätzlich. Ob und welche Wartefristen gelten, steht in den AVB des Produkts.

Laufzeit, Kündigung und Wechsel

Viele Zahnzusätze haben Mindestlaufzeiten — häufig drei Jahre, teils ein Jahr — mit Kündigungsfristen von meist drei Monaten auf Ablauf. Den gesetzlichen Rahmen setzt das revidierte VVG (Art. 35a): Jede Krankenzusatzversicherung ist spätestens auf Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündbar, mit drei Monaten Frist in Textform.

Beim Wechsel gilt die goldene Regel: Kündigen Sie die bestehende Zahnversicherung erst, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt. Bei den meisten Kassen muss die Kündigung bis am 30. September eintreffen, damit der Vertrag per 31. Dezember endet; weil Gesundheitsprüfung, Aufnahmebestätigung und die 14-tägige Widerrufsfrist Zeit brauchen, reichen Sie den neuen Antrag idealerweise bis Mitte August ein. Bei einem Antrag über easyall wird das Kündigungsschreiben automatisch fristgerecht erstellt.

Lohnt sich der Zahnzusatz? Checkliste für Erwachsene

Ob sich der Zahnzusatz lohnt, ist letztlich eine Rechenfrage — mit einem wichtigen Unterschied zu anderen Zusätzen: Versicherbar ist nur, was noch nicht absehbar ist. So gehen Sie vor:

easyall vergleicht Zahnzusätze leistungsorientiert. Beim Abschluss einer Zusatzversicherung über easyall erhalten Sie zudem einen Cashback — der genaue Betrag wird vor dem Antrag angezeigt.

  • Grundsatz kennen: Die OKP zahlt nur bei Unfall oder schwerer, unvermeidbarer Erkrankung des Kausystems — alles andere ist Sache des Zahnzusatzes oder Ihres Portemonnaies.
  • Früh abschliessen: solange keine Behandlung absehbar ist — sonst drohen Vorbehalte oder eine Ablehnung.
  • AVB prüfen: Deckungssatz, Jahresmaximum, Kieferorthopädie-Einschluss und Wartefristen.
  • Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgetreu beantworten.
  • Beim Wechsel: erst nach der schriftlichen Aufnahmebestätigung kündigen — Eingang bei der bisherigen Kasse bis 30. September für ein Vertragsende per 31.12.

Häufige Fragen

Zahlt die Grundversicherung bei Erwachsenen wirklich nichts an den Zahnarzt?
Fast nie: Die OKP übernimmt Zahnbehandlungen nur bei Unfall oder bei schweren, unvermeidbaren Erkrankungen des Kausystems. Kontrollen, Füllungen und kieferorthopädische Behandlungen zahlen Erwachsene selbst — dafür gibt es Zahnzusatzversicherungen.
Ich habe bereits eine Behandlung geplant — kann ich jetzt noch abschliessen?
Ein Antrag ist möglich, aber der Versicherer entscheidet nach der Gesundheitsprüfung — oft mit Zahnstatus oder zahnärztlichem Zeugnis. Absehbare Behandlungen werden meist per Vorbehalt ausgeschlossen oder der Antrag wird abgelehnt; dazu kommen teils Wartefristen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen in jedem Fall wahrheitsgetreu.
Wie viel übernimmt eine Zahnzusatzversicherung?
In der Regel eine prozentuale Beteiligung bis zu einem Jahresmaximum. Bei den Zahnprodukten der easyall-Partnerversicherer sind es je nach Produkt meist 50 bis 80 Prozent, mit Jahreslimiten von wenigen hundert bis mehreren tausend Franken. Massgebend sind die AVB des Produkts.
Kann ich meine Zahnversicherung kündigen oder wechseln?
Ja. Nach revVVG Art. 35a ist jede Krankenzusatzversicherung spätestens auf Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündbar (drei Monate Frist, Textform); bei den meisten Kassen muss die Kündigung bis am 30. September eintreffen. Kündigen Sie erst, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt.

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