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Zusatzversicherung: Was lohnt sich wirklich? Der Ratgeber für 2027

Vérifié par easyall · Mis à jour en août 2026 · 4 min de lecture

Rund um die obligatorische Grundversicherung gibt es Dutzende freiwillige Zusatzversicherungen — von der Brillenbeteiligung bis zum Privatspital. Doch nicht jeder Zusatz ist sein Geld wert, und die Spielregeln unterscheiden sich grundlegend von der Grundversicherung. Dieser Ratgeber zeigt, welche Deckungen sich in welcher Lebenslage lohnen, wo Sie kritisch rechnen sollten und welche Fristen für einen Wechsel per 1. Januar 2027 gelten.

Andere Spielregeln als in der Grundversicherung

Die Grundversicherung (KVG) ist obligatorisch, und ihre Leistungen sind bei allen Kassen gesetzlich identisch. Zusatzversicherungen laufen dagegen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG): Sie sind freiwillig und privatrechtlich. Konkret heisst das: Der Versicherer darf Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder einen Antrag ganz ablehnen. Beantworten Sie Gesundheitsfragen immer wahrheitsgetreu — falsche Angaben können den Vertrag gefährden.

Daraus folgt die wichtigste Regel überhaupt: Kündigen Sie eine bestehende Zusatzversicherung erst, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt. Die Grundversicherung können Sie dagegen bedenkenlos wechseln — dort besteht Aufnahmepflicht, und der Schutz bleibt lückenlos.

Die vier grossen Bereiche im Überblick

Zusatzversicherungen decken im Wesentlichen vier Bereiche ab — mit sehr unterschiedlichem Nutzenprofil:

  • Ambulante Zusätze: Beiträge an Brillen und Kontaktlinsen (je nach Produkt typisch CHF 100–300 pro Jahr), Fitnessabos und Check-ups — dazu oft deutlich bessere Deckung für Notfälle im Ausland sowie für Rettung und Transport.
  • Spitalzusätze: «Allgemein ganze Schweiz» (freie Spitalwahl), Halbprivat (Zweibettzimmer, Kaderarzt) oder Privat (Einzelzimmer, Chefarzt). Flex-Modelle lassen die Abteilungswahl erst im Spitalfall zu — gegen Aufpreis pro Aufenthalt.
  • Zahnversicherungen: meist eine prozentuale Beteiligung bis zu einem Jahresmaximum. Die Grundversicherung zahlt Zahnbehandlungen nur bei Unfall oder schweren, unvermeidbaren Erkrankungen des Kausystems — Kontrollen, Füllungen und Zahnspangen nicht.
  • Komplementärmedizin: Behandlungen durch nichtärztliche Therapeutinnen und Therapeuten (z.B. Naturheilpraktik, Osteopathie) — meist prozentual, mit Jahreslimite und anerkannten Therapeutenlisten.

Was sich häufig lohnt

Ob sich ein Zusatz lohnt, hängt weniger vom Produkt ab als von Ihrer Lebenslage. Erfahrungsgemäss gut investiert ist die Prämie in diesen Situationen:

  • Kinder: Zusatzversicherungen möglichst vor der Geburt anmelden — dann entfällt die Gesundheitsprüfung. Eine Zahnversicherung fürs Kind lohnt sich vor dem Kieferorthopädie-Bedarf, denn Zahnspangen zahlt die Grundversicherung nicht.
  • Reisen ausserhalb Europas: In Ländern mit hohen Gesundheitskosten (USA, Kanada, Japan, Australien) übernimmt die Grundversicherung höchstens das Doppelte des Schweizer Tarifs — das reicht dort oft nicht. Viele ambulante Zusätze enthalten eine Auslanddeckung bereits.
  • Rettung und Transport: Die Grundversicherung zahlt nur 50% der Rettungskosten in der Schweiz bis maximal CHF 5000 pro Jahr. Viele ambulante Zusätze decken Rettung und Rückführung aus dem Ausland unbegrenzt.
  • Freie Spitalwahl: «Allgemein ganze Schweiz» ist der oft unterschätzte Einstiegs-Spitalzusatz. Ohne ihn zahlt die Grundversicherung bei Wahlbehandlungen ausserhalb des Wohnkantons nur den Referenztarif — Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.
  • Komplementärmedizin: Wer regelmässig nichtärztliche Therapien nutzt, holt die Prämie über die prozentualen Beiträge oft wieder herein — Jahreslimite und Therapeutenliste vorher prüfen.

Wo Sie kritisch rechnen sollten

Auf der anderen Seite gilt: ehrlich rechnen. Stellen Sie der Jahresprämie die Leistungen gegenüber, die Sie im letzten Jahr tatsächlich bezogen haben. Kleine Beiträge an Fitness oder Brillen allein tragen eine hohe Prämie selten — entscheidend ist das Gesamtpaket aus Leistungen, die Sie wirklich nutzen.

Achten Sie zudem auf das Kleingedruckte: Einzelne Produkte kennen Wartefristen (verbreitet bei Zahnversicherungen), bei Spitalzusätzen senken wählbare Kostenbeteiligungen die Prämie, und bei einzelnen Versicherern sind Produkte gekoppelt — die Kündigung der Spitaldeckung kann dort weitere Zusätze gleich mit auflösen. Massgebend sind immer die AVB des konkreten Produkts.

Vergleichen Sie deshalb zuerst die Leistungen und erst dann den Preis: Zwei Produkte mit ähnlicher Prämie können völlig unterschiedliche Limiten haben. Der easyall-Vergleich setzt bewusst bei den Leistungen an; bei Zusatzversicherungen wird ein allfälliger Cashback vor dem Antrag transparent im Rechner ausgewiesen.

Fristen für den Wechsel per 1. Januar 2027

Zusatzversicherungen haben eigene, deutlich frühere Fristen als die Grundversicherung. Wer per 1. Januar 2027 wechseln will, muss vor dem Herbst aktiv werden:

  • Mindestlaufzeit prüfen: Viele Produkte binden 3 Jahre, andere nur 1 Jahr. Gesetzliche Obergrenze (revVVG Art. 35a): Jede Krankenzusatzversicherung ist spätestens auf Ende des 3. Vertragsjahres und danach jährlich kündbar — mit 3 Monaten Frist, in Textform.
  • Kündigungstermin: Bei den meisten Kassen endet die Zusatzversicherung per 31.12.; die Kündigung muss bis am 30. September bei der bisherigen Kasse eintreffen — es zählt der Eingang, nicht der Poststempel.
  • Rückwärts gerechnet: Antrag stellen, Aufnahmebestätigung abwarten, 14 Tage Widerrufsfrist verstreichen lassen, dann erst kündigen. Reichen Sie den Antrag deshalb idealerweise bis Mitte August ein. (Beim Antrag über easyall wird das Kündigungsschreiben automatisch fristgerecht erstellt.)
  • Prämienjahr beachten: Die aktuell publizierten Prämien gelten für 2026; die Grundversicherungsprämien 2027 publiziert das BAG Ende September/Anfang Oktober. Den Zusatz können Sie also früher entscheiden — die Grundversicherung (Kündigung bis Ende November) vergleichen Sie am besten mit den neuen Zahlen.
  • Herbstbriefe lesen: Erhöht Ihre bisherige Kasse die Prämie der Zusatzversicherung, kann ein ausserordentliches Kündigungsrecht bestehen.
  • Idealer Start der neuen Police: 1. Januar. Startet sie früher, laufen übergangsweise zwei Zusatz-Prämien parallel.

Checkliste: In fünf Schritten zur Entscheidung

So gehen Sie den Zusatz-Check konkret an:

  • Bestandsaufnahme: Welche Zusätze haben Sie, was kosten sie pro Jahr — und was haben Sie davon effektiv bezogen?
  • Bedarf klären: Kinder (Zahn!), Reisen ausserhalb Europas, freie Spitalwahl, Komplementärmedizin.
  • Leistungen vergleichen, dann Preis: Limiten, Wartefristen und Kostenbeteiligungen in den AVB prüfen.
  • Antrag bis Mitte August einreichen und Gesundheitsfragen wahrheitsgetreu beantworten.
  • Alte Zusatzversicherung erst nach schriftlicher Aufnahmebestätigung kündigen — Eingang bei der Kasse bis 30. September.

Questions fréquentes

Kann der Versicherer meinen Antrag auf eine Zusatzversicherung ablehnen?
Ja. Zusatzversicherungen sind privatrechtliche Verträge nach VVG: Der Versicherer entscheidet nach einer Gesundheitsdeklaration und darf Vorbehalte anbringen oder ablehnen. Kündigen Sie Ihre bestehende Zusatzversicherung deshalb erst, wenn die schriftliche Aufnahmebestätigung vorliegt. In der Grundversicherung gilt dagegen Aufnahmepflicht ohne Gesundheitsprüfung.
Bis wann muss ich meine Zusatzversicherung kündigen, wenn ich per 1. Januar 2027 wechseln will?
Bei den meisten Kassen muss die Kündigung bis am 30. September 2026 bei der bisherigen Kasse eintreffen. Vorher braucht die Kette Zeit (Antrag, Aufnahmebestätigung, 14 Tage Widerrufsfrist) — stellen Sie den Antrag deshalb idealerweise bis Mitte August. Beachten Sie zudem die Mindestlaufzeit: Spätestens auf Ende des 3. Vertragsjahres ist jede Krankenzusatzversicherung kündbar (revVVG Art. 35a, 3 Monate Frist, Textform).
Lohnen sich Zusatzversicherungen für Kinder?
Häufig ja — vor allem, wenn Sie sie vor der Geburt anmelden: Dann entfällt die Gesundheitsprüfung. Eine Zahnversicherung lohnt sich vor dem Kieferorthopädie-Bedarf, denn Zahnspangen zahlt die Grundversicherung nicht. Warten Sie damit nicht, bis eine Behandlung absehbar ist — dann drohen Vorbehalte oder Ablehnung.
Zahlt die Grundversicherung wirklich nichts an Brillen?
Für Erwachsene grundsätzlich nicht — Ausnahmen gibt es nur bei bestimmten Augenerkrankungen oder nach Operationen. Kindern und Jugendlichen bis 18 vergütet die Grundversicherung CHF 180 pro Kalenderjahr an Brillengläser oder Kontaktlinsen (ärztliche Verordnung nötig). Höhere Beiträge sind über ambulante Zusatzversicherungen versichert, typisch CHF 100–300 pro Jahr je nach Produkt.

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