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Hausarzt, HMO oder Telmed: Sparmodelle im Vergleich

Reviewed by easyall · Updated August 2026 · 4 min read

Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Kassen gesetzlich identisch — die Prämie nicht. Wer statt der freien Arztwahl einen festen Behandlungsweg akzeptiert, erhält mit dem Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell einen Rabatt auf die Prämie. Dieser Ratgeber zeigt, wie die drei Sparmodelle funktionieren, für wen sie sich eignen und welche Fristen für den Wechsel auf 2027 gelten.

Das Prinzip: gleiche Leistungen, anderer Weg

Im Standardmodell wählen Sie für jede Behandlung frei, zu welcher Ärztin oder welchem Arzt Sie gehen. Sparmodelle setzen genau hier an: Sie verpflichten sich auf eine erste Anlaufstelle — den gewählten Hausarzt, eine Gruppenpraxis oder eine telefonische bzw. digitale Beratung. Im Gegenzug senkt die Kasse die Prämie.

Wichtig zu wissen: Der Leistungskatalog bleibt in jedem Modell derselbe. Was die Grundversicherung nach KVG zahlt, ist gesetzlich geregelt und bei allen Kassen identisch. Mit einem Sparmodell kaufen Sie also keine schlechtere Versicherung — Sie akzeptieren einen geregelten Weg zur Behandlung. Die Prämie selbst hängt daneben von Wohnort, Alter, Franchise und Unfalldeckung ab.

Hausarztmodell: eine feste Ansprechperson

Beim Hausarztmodell wählen Sie eine Hausärztin oder einen Hausarzt aus der Ärzteliste der Kasse. Diese Person ist bei gesundheitlichen Anliegen immer die erste Anlaufstelle und überweist Sie bei Bedarf an Spezialistinnen und Spezialisten.

Das Modell passt besonders, wenn Sie bereits einen Hausarzt haben und den persönlichen Kontakt zu jemandem schätzen, der Ihre Krankengeschichte kennt. Prüfen Sie vor dem Wechsel unbedingt, ob Ihre Ärztin oder Ihr Arzt auf der Liste der gewünschten Kasse steht — die Listen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse.

HMO: die Gruppenpraxis als erste Anlaufstelle

Im HMO-Modell ist eine bestimmte Gruppenpraxis Ihre erste Anlaufstelle. Dort arbeiten mehrere Ärztinnen und Ärzte unter einem Dach und koordinieren die Behandlung; für Spezialbehandlungen werden Sie von der Praxis überwiesen.

Voraussetzung ist eine HMO-Praxis in erreichbarer Nähe — das Modell ist vor allem in Städten und Agglomerationen verbreitet. Wer die kurzen Wege einer Gruppenpraxis mag und keine feste Einzelärztin braucht, findet hier oft eine gute Balance aus Betreuung und Prämienrabatt.

Telmed: zuerst anrufen oder digital abklären

Beim Telmed-Modell kontaktieren Sie vor einem Arztbesuch zuerst die telefonische oder digitale Beratung der Kasse. Medizinische Fachpersonen schätzen Ihre Situation ein und leiten die nächsten Schritte ein — von Selbstbehandlungstipps bis zur Überweisung an eine Ärztin oder ein Spital.

Telmed eignet sich für Personen, die selten zum Arzt gehen, viel unterwegs sind oder Anliegen gerne per Telefon oder App erledigen. Ortsgebunden ist das Modell nicht — die erste Anlaufstelle ist überall erreichbar.

Welches Modell passt zu Ihnen?

Eine kurze Orientierung — massgebend ist immer, welchen Behandlungsweg Sie im Alltag realistisch einhalten:

  • Hausarztmodell: Sie haben einen festen Hausarzt und wollen eine Ansprechperson, die Sie kennt.
  • HMO: Sie wohnen in einer Stadt oder Agglomeration mit Gruppenpraxis in der Nähe und schätzen mehrere Fachpersonen unter einem Dach.
  • Telmed: Sie sind flexibel, selten beim Arzt und klären Anliegen gerne telefonisch oder digital ab.
  • Standard: Sie möchten jederzeit die freie Arztwahl — dafür zahlen Sie die höchste Prämie.
  • Im easyall-Rechner können Sie das Modell pro Person wählen und sehen sofort, was die Kassen an Ihrem Wohnort mit den offiziellen Prämien verlangen — der Vergleich ist kostenlos.

Die Spielregeln: Behandlungsweg konsequent einhalten

Der Rabatt ist an den Behandlungsweg gebunden. Wer ihn umgeht — zum Beispiel direkt einen Spezialisten aufsucht — riskiert, dass die Kasse die Vergütung kürzt oder verweigert. Bei wiederholten Verstössen kann sie sogar den Wechsel ins Standardmodell verfügen. Ausgenommen sind Notfälle sowie meist Gynäkologie und Augenarzt — die Details regelt das Reglement der jeweiligen Kasse, lesen Sie es vor dem Abschluss.

Ein oft übersehener Punkt: Wer das Standardmodell mit der ordentlichen Franchise von CHF 300 hat, kann die Grundversicherung zusätzlich per 1. Juli mit drei Monaten Frist kündigen. Mit dem Wechsel in ein Sparmodell entfällt diese Möglichkeit zum unterjährigen Ausstieg — gewechselt wird dann ordentlich per 1. Januar.

Fristen und nächste Schritte für 2027

Die aktuell gültigen Prämien sind jene für 2026. Die Prämien 2027 publiziert das BAG jeweils Ende September/Anfang Oktober — dann beginnt die Wechselsaison. So gehen Sie vor:

  • Jetzt vorbereiten: Klären Sie, welches Modell für Sie realistisch ist — steht Ihr Hausarzt auf der Liste? Gibt es eine HMO-Praxis in der Nähe?
  • Ende September/Anfang Oktober 2026: Prämien 2027 erscheinen — jetzt lohnt sich der definitive Vergleich für das neue Jahr.
  • Kassenwechsel per 1. Januar 2027: Die Kündigung muss bis Ende November bei der bisherigen Kasse eintreffen (empfohlen: eingeschrieben). Stellen Sie den Antrag über easyall, wird das Kündigungsschreiben automatisch erstellt; Fragen zum Modell beantwortet der Assistent direkt im Rechner.
  • Modellwechsel bei der eigenen Kasse: ebenfalls per 1. Januar möglich, ganz ohne Kassenwechsel. Ein Wechsel in ein Modell mit weniger Einschränkung (z.B. zurück zum Standard) muss bis Ende November gemeldet werden; den Wechsel ins Sparmodell akzeptieren die meisten Kassen bis Ende Dezember.
  • Die Aufnahme in die Grundversicherung ist garantiert — beim Wechsel entsteht keine Deckungslücke.

Frequently asked questions

Sind die Leistungen in einem Sparmodell schlechter als im Standardmodell?
Nein. Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich geregelt und in jedem Modell bei jeder Kasse identisch. Der Unterschied liegt allein im Behandlungsweg: Im Sparmodell ist die erste Anlaufstelle vorgegeben, dafür ist die Prämie tiefer.
Was passiert, wenn ich den Behandlungsweg nicht einhalte?
Die Kasse kann die Vergütung kürzen oder verweigern; bei wiederholten Verstössen kann sie den Wechsel ins Standardmodell verfügen. Ausgenommen sind Notfälle sowie meist Gynäkologie und Augenarzt — massgebend ist das Reglement Ihrer Kasse.
Kann ich das Modell wechseln, ohne die Kasse zu wechseln?
Ja, jeweils per 1. Januar. Ein Wechsel in ein Modell mit weniger Einschränkung muss der Kasse bis Ende November gemeldet werden; den Wechsel in ein Sparmodell akzeptieren die meisten Kassen bis Ende Dezember.
Kann ich mit einem Sparmodell weiterhin unter dem Jahr kündigen?
Nein. Die Kündigung per 1. Juli (mit drei Monaten Frist) steht nur Versicherten mit Standardmodell und der ordentlichen Franchise von CHF 300 offen. Mit einem Sparmodell wechseln Sie ordentlich per 1. Januar — die Kündigung muss bis Ende November eintreffen.

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